Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Bahnreisende in Nordrhein-Westfalen. Die Details hier im Überblick.
Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Änderungen im Fahrplan führen. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen unabdingbar. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
Ereignis | Beeinträchtigungen zwischen Köln und Wuppertal |
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Ursache | Beschädigung einer Brücke |
Beginn | 01.11.2024 |
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Beeinträchtigungen zwischen Köln und Wuppertal
Für Verbindungen im Raum Nordrhein-Westfalen hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Aufgrund der Beschädigung an einer Brücke ist die Strecke im Bereich Leverkusen-Manfort derzeit gesperrt. Dadurch kommt es zu Haltausfällen und Verspätungen im Fernverkehr der Deutschen Bahn."
"Beschädigung einer Brücke" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Nordrhein-Westfalen wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Beschädigung einer Brücke" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:
ICE-Züge zwischen Köln (– Solingen) – Wuppertal werden umgeleitet. Der Halt Solingen Hbf entfällt. Die Züge verspäten sich um etwa 10 Minuten.
Wir empfehlen Ihnen folgende Reisealternativen: Zwischen Solingen und Wuppertal verkehren die Züge des Nahverkehrs.
Die Behebung der Störung soll vsl. bis Tagesende erfolgen.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.
Bitte informieren Sie sich nochmals vor Reiseantritt über Ihre Verbindung auf bahn.de, im DB Navigator oder bei der telefonischen Reiseauskunft 030/2970."
Diese Meldung wurde am 01.11.2024 um 14.42 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Ist bereits abzusehen, dass Ihr Zug sein Ziel mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreicht, sind Sie - solange der Zielbahnhof übereinstimmt - berechtigt, Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder später auf einer anderen Route fortzusetzen. Verspätet sich der Zug um mehr als 60 Minuten, können Sie die Fahrt abbrechen oder von der Reise zurücktreten und sich den Ticketpreis dafür anteilig für die nicht genutzte Strecke oder vollständig erstatten lassen. Sie wollen Ihre Reise trotz zu erwartender Verspätung antreten oder fortsetzen? Ab 60 Minuten Verspätung steht Ihnen eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. 50 Prozent erhalten Sie zurück, wenn sich Ihr Zug um mehr als 120 Minuten verspätet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de