Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Bahnreisende in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Die Details hier im Überblick.
Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Änderungen im Fahrplan führen. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen unerlässlich. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, verraten wir Ihnen hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
Ereignis | Beeinträchtigungen im internationalen Zugverkehr zwischen Köln und Amsterdam |
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Ursache | Reparatur an der Strecke |
Beginn | 25.10.2024 |
Ende | 25.10.2024 |
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Beeinträchtigungen im internationalen Zugverkehr zwischen Köln und Amsterdam
Für Verbindungen im Raum Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Aufgrund einer technischen Störung an der Strecke zwischen Oberhausen und Emmerich kommt es derzeit zu Beeinträchtigungen im Fernverkehr der Deutschen Bahn. Züge verspäten sich dadurch um etwa 60 Min."
"Reparatur an der Strecke" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Reparatur an der Strecke" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:
ICE-Züge zwischen Frankfurt(M) – Köln – Duisburg – Amsterdam
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.
Bitte informieren Sie sich nochmals vor Reiseantritt über Ihre Verbindung auf bahn.de, im DB Navigator oder bei der telefonischen Reiseauskunft 030/2970."
Diese Meldung wurde am 25.10.2024 um 12.57 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Ist bereits abzusehen, dass Ihr Zug sein Ziel mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreicht, sind Sie - solange der Zielbahnhof übereinstimmt - berechtigt, Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder später auf einer anderen Route fortzusetzen. Verspätet sich der Zug um mehr als 60 Minuten, können Sie die Fahrt abbrechen oder von der Reise zurücktreten und sich den Ticketpreis dafür anteilig für die nicht genutzte Strecke oder vollständig erstatten lassen. Sie wollen Ihre Reise trotz zu erwartender Verspätung antreten oder fortsetzen? Ab 60 Minuten Verspätung steht Ihnen eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. 50 Prozent erhalten Sie zurück, wenn sich Ihr Zug um mehr als 120 Minuten verspätet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de