Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Fahrgäste in Baden-Württemberg. Das müssen Sie wissen.
Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Fahrplanabweichungen führen. Mit unseren aktuellen DB-Verkehrsmeldungen möchten wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Bahnverkehr informieren, damit Sie Ihre Reise entsprechend (um-) planen können.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
Ereignis | S2: Vaihingen- Filderstadt : Fahrtausfälle aufgrund Sturmtief Großraum Stuttgart |
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Ursache | Witterungsbedingte Beeinträchtigungen |
Beginn | 10.10.2024 |
Ende | 10.10.2024 |
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S2: Vaihingen- Filderstadt : Fahrtausfälle aufgrund Sturmtief Großraum Stuttgart
Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Witterungsbedingte Streckensperrung Vaihingen-Filderstadt "
"Witterungsbedingte Beeinträchtigungen" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Witterungsbedingte Beeinträchtigungen" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Aufgrund eines witterungsbedingten Oberleitungsschadens im Bereich Oberaichen ist die Linie S2 derzeit teilweise für den Zugverkehr gesperrt. Es ist ein Busnotverkehr mit 3 Bussen im Pendelverkehr der Firma Weiss Touristik eingerichtet. Zusätzlich kann ein Zugpaar zwischen Vaihingen und Filderstadt im Pendelverkehr verkehren, da ein Gleis wieder frei ist."
Diese Meldung wurde am 10.10.2024 um 10.25 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de