Laut Deutscher Bahn kommt es aktuell zu Fahrplanänderungen in Baden-Württemberg. Was Fahrgäste wissen sollten, erfahren Sie hier.
Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Fahrplanabweichungen führen. Unsere Verkehrsmeldungen bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuelle Lage. Was bei einer eventuellen Umplanung Ihrer Reise zu beachten ist, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
Ereignis | Eingeschränkte Fahrzeugverfügbarkeit auf der Linie RB64 |
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Ursache | Reparatur am Zug |
Beginn | 31.08.2024 |
Ende | 04.09.2024 |
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Eingeschränkte Fahrzeugverfügbarkeit auf der Linie RB64
Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Eingeschränkte Fahrzeugverfügbarkeit auf der Linie RB64"
"Reparatur am Zug" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Reparatur am Zug" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Wegen kurzfristig notwendigen Reparaturen an mehreren Fahrzeugen der Linie RB64 verkehrt die Teckbahn von 31. August bis einschließlich 4. September 2024 zwischen Kirchheim(T) und Oberlenningen mit einer geringeren Anzahl an Sitzplätzen. Die DB setzt zusätzlich Busse zwischen Kirchheim(T) und Oberlenningen ein. Die Busse verkehren entlang der Buslinie 177 und halten an allen Busstationen. Berücksichtigen Sie die längeren Fahrtzeiten der Busse bei Ihrer Reiseplanung und informieren Sie sich vorab über Ihre Reiseverbindungen."
Diese Meldung wurde am 30.08.2024 um 16.03 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de