Am Wochenende drohen Temperaturen bis zu 39 Grad. Auf Grund der hohen Strompreise dürften viele auf den Einsatz von Ventilatoren und Klimaanlagen verzichten. Doch was tun, wenn es in der Mietwohnung zu heiß wird? Diese Rechte haben Mieter.
Deutschland steht ein extrem heißes Wochenende bevor. Meteorologen erwarten Höchsttemperaturen von 39 Grad. Unzählige Menschen dürften Abkühlung in Schwimmbädern, Badeseen und Stränden suchen. Andere nutzen Ventilatoren und Klimaanlagen, um die Hitze zu ertragen. Doch angesichts der hohen Strompreise dürften viele darauf verzichten. Gibt es ein Recht auf Abkühlung? Können Mieter wegen einer unerträglich heißen Wohnung die Mieter kürzen? Welche Rechte haben Mieter in Deutschland bei Hitze?
Hitzewelle in Deutschland: Zu hohe Temperaturen in Wohnung! DAS sind die Rechte von Mietern
"Es gibt keine gesetzliche Regelung für Höchsttemperaturen in Mietwohnungen. Aber es kann eine Pflicht des Vermieters sein, für einen sommerlichen Wärmeschutz zu sorgen. Dann könnte eine Mietminderung infrage kommen", erklärt Rechtsanwalt Henning Linnenberg gegenüber der "Bild"-Zeitung. Doch Gerichte urteilen bislang unterschiedlich. Die Mietminderung kann bis zu 20 Prozent betragen, wenn die Entscheidung zugunsten des Mieters ausfällt. Dafür müssen Mieter die hohen Temperaturen jedoch beweisen können. Das kann durch einen Zeugen oder durch ein elektronisches Thermometer, das Temperaturen aufzeichnet und speichert, erfolgen. Einen Anhaltspunkt, ab welchen Temperaturen Mietminderungen möglich sind, gibt das Arbeitsschutzgesetz. Laut Mietvereinen können die Technischen Regeln für Arbeitsstätten auch auf Wohnung übertragen werden. Demnach sollten ab einer Temperatur von 26 Grad Vorkehrungen getroffen werden, um Gesundheitsbeeinträchtigungen der Arbeitnehmer zu vermeiden. Ab 30 Grad muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen und ab 35 Grad ist der Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Eine Beratung bekommen Betroffene bei Mietervereinen oder einem Rechtsanwalt.
Hohe Temperaturen nachweisen! So können Mieter die Miete mindern
Um die Miete mindern zu können, müssen Mieter ihrem Vermieter zunächst den Mangel an der Mietsache schriftlich anzeigen - am besten mit den genannten Nachweisen. Die Mietmängel muss der Vermieter in einer angemessenen Frist beseitigen.. "Unmittelbar ab Eingang der Anzeige kann die Miete gemindert werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Mangel behoben ist. Aber bei einer Mietminderung, die nicht berechtigt ist, kann der Vermieter wegen Zahlungsverzug die Kündigung aussprechen. Daher sollte sicherheitshalber bis zur Klärung der Sachlage unter Vorbehalt weitergezahlt werden", sagt Linnenberg gegenüber der "Bild".
Dürfen Mieter einen Pool im Garten aufstellen?
Für Abkühlung kann auch ein Pool sorgen. Doch dürfen Mieter ein Schwimmbecken aufstellen? In einem Garten mit alleiniger Nutzung dürfen Mieter grundsätzlich ein Planschbecken aufstellen. Jedoch müssen Mieter dafür Sorge tragen, dass Nachbarn durch Lautstärke und Spritzwasser nicht gestört werden. Wie die "Bild" schreibt, könnte bei größeren Pools eine Baugenehmigung und Zustimmung des Vermieters notwendig werden. "Nutzen Sie mit mehreren Nachbarn den Garten, haben schon verschiedene Gerichte entschieden, dass auch ein großes Planschbecken den optischen Eindruck des Gartens zerstören kann und daher entfernt werden muss", erklärt Linnenberg gegenüber der "Bild" weiter.
Kein fließend Wasser an heißen Tagen! Diese Rechte haben Verbraucher
Sollte an heißen Tagen die Wasserversorgung ausfallen, können Verbraucher bei Schäden an Gesundheit oder Sachen einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Versorger geltend machen. "Dazu muss der Versorger den Schaden aber vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht haben. Und dies dürfte bei einem hitzebedingten Wasserausfall regelmäßig nicht der Fall sein", sagte Linnenberg der "Bild". Mieter können bei einem längeren Wasserausfall unter Umständen auch die Miete mindern.
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bua/bos/news.de