Wespen sind gerade an warmen Sommertagen wahre Plagegeister. Süßspeisen im Freien zu essen, beinahe unmöglich. Zahlreiche Hilfsmittel sollen die Insekten fernhalten oder eliminieren. Doch das Töten kann harte Strafen nach sich ziehen.
An warmen, trockenen Sonnentagen sind sie besonders aktiv: Wespen. Sie schwirren um Eisbecher, Kuchen und andere Leckereien umher. Ein Glas Brause im Freien zu genießen, ist beinahe undenkbar. Was viele nicht wissen: Die gelb-schwarzen Plagegeister zu töten, ist teilweise verboten.
10.000 Euro Bußgeld! Das Töten DIESER Insekten ist verboten
In Deutschland herrscht seit Jahren ein dramatisches Insektensterben. Viele stehen unter Artenschutz. Den kleinen Krabblern ans Leder zu gehen, ist verboten. Die Deutsche Wespe sowie die Gewöhnliche Wespe stehen nicht unter besonderem Artenschutz. Dennoch ist das grundlose Töten der Plagegeister verboten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es generell untersagt, "wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten". Wann ein Grund vorliegt, ist juristische Auslegungssache.
Wespen, Hummeln und Bienen: Diese Insekten stehen unter Artenschutz
Anders sieht es bei bedrohten Arten wie der Kreisel- oder der Knopfhornwespe aus. Wer sie fängt oder verletzt, macht sich strafbar. Auch wer Wespennester beschädigt oder zerstört, riskiert Ärger mit der Justiz. Bußgelder bis zu 10.000 Euro sind möglich. Laut Roter Liste stehen in Deutschland zahlreiche Wildbienenarten unter besonderem Schutz. Auch Hummeln oder Wasserkäfer dürfen nicht getötet werden.
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bua/kns/news.de
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