Sex in aller Öffentlichkeit ist keine Seltenheit! Neuerdings landen sogar Videos vom frivolen Treiben im Internet. Egal ob im Park, in der Uni oder in der U-Bahn: Bei diesen "Triebtäter" ist Scham Fehlanzeige.
Ein prickelndes Abenteuer für die einen, ein Ärgernis für die anderen! Beim Sex in aller Öffentlichkeit erwischt zu werden, übt einen ganz besonders erotischen Reiz aus. Bei einigen Paaren kann man sich dies jedoch nur schlecht vorstellen. Ohne Scham ließen sie ihren Gefühlen freien Lauf.
Provokantes Liebesspiel! Sex in aller Öffentlichkeit
Erst kürzlich ist ein Paar in Portugal seinen sexuellen Gelüsten völlig ungehemmt mitten im Park und noch dazu am helllichten Tag nachgegangen. Völlig unbeeindruckt von vorbei laufenden Passanten schwelgten die beiden scheinbar auf Wolke sieben. Das Schlimme: Das Kind der beiden musste daneben sitzen.
In China hat sich ein Professor einer ganz besonderen Nachhilfemethode verschrieben - der Horizontalen. Mitten im Hörsaal und vermeintlich unbeobachtet hatte er Sex mit einer seiner Studentinnen. Doch der Uni-Verkehr wurde gefilmt und zieht nun harte Konsequenzen mit sich. Laut "Liveleak" wird aktuell gegen den Professor wegen Verstoßes der Verhaltensregeln ermittelt.
Vorsicht Geschlechtskrankheit!
Berliner U-Bahn-F***** wird TV-Star
Doch auch in Deutschland geht es im öffentlichen Raum heiß zur Sache. Ein 29-Jähriger erregte die Fahrgäste der Berliner U-Bahn im Oktober 2014 mit einem extrem versauten Quickie. Mit seiner öffentlichen Sex-Einlage erlangte der "U-Bahn-F*****" sogar ein ganz klein wenig Berühmtheit. Joko und Klaas haben den jungen Mann nämlich in ihre Show "Circus Halligalli" eingeladen. Dort verliehen ihm die beiden Moderatoren den "Goldenen Umberto für asoziales Verhalten". Respekt für diese Leistung!
Diese Strafe droht bei Sex in der Öffentlichkeit
Doch aufgepasst: Sex in der Öffentlichkeit kann strafbar werden. Das Strafgesetzbuch wertet Sex in der Öffentlichkeit als "Erregung öffentlichen Ärgernisses". "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es im Paragraphen 183a. Wertet das Gericht das öffentliche Liebesspiel als Ordnungswidrigkeit, können Bußgelder bis zu 1000 Euro fällig werden.
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bua/sba/news.de