Ab 1. November 2015 brauchen Mieter beim Ein- und Umzug eine Vermieterbescheinigung. Damit sollen Scheinanmeldungen verhindert werden. Alle Infos zu dieser Bestätigung erfahren Sie hier.
Ab 1. November 2015 geht ohne Vermieterbescheinigung nichts mehr. Der Gesetzgeber will so Scheinanmeldungen einen Riegel vorschieben. Wer seinen Wohnort wechseln und somit ummelden möchte, benötigt nun eine schriftliche Bescheinigung seines Vermieters, dass er dort tatsächlich wohnt.
Vermieterbescheinigung: Kein Umzug ohne Bestätigung für Einwohnermeldeamt
Neu ist diese Regelung jedoch nicht. Vor zehn Jahren wurde sie abgeschafft und nun kehrt sie zurück. Vermieter oder Verwalter müssen dem Mieter nun den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen.
Die Vermieterbescheinung muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Ein- bzw. Auszugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Doch aufgepasst! Sollte die Vermieterbescheinigung gar nicht oder falsch ausgestellt werden, droht ein sattes Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Noch teurer wird es für die, die eine völlig andere Wohnanschrift angeben. Demjenigen droht ein Bußgeld von 50.000 Euro.
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bua/hos/news.de
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