Für die Betroffenen ist es die maximale Demütigung: Ein Ex-Partner stellt ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung intime Fotos für alle Welt sichtbar online. Sogenannte Rachepornos können Leben zerstören. Hier die extremsten Fälle von Rachepornos. Und: So ist die Rechtslage in Deutschland.
Geht eine Beziehung zu Ende, ist das für beide Partner meist eine belastende Situation. Doch manch einer sinnt in seinem Schmerz und in seiner Wut auf Rache. Immer häufiger wird dem Ex-Partner mit sogenannten Rachepornos das Leben schwer gemacht. Intime Fotos von ihm oder ihr werden ohne Zustimmung veröffentlicht. Fotos, die zuvor im sehr privaten Rahmen entstanden waren und nur für das Paar allein bestimmt waren, sind nun plötzlich für alle Welt zu sehen. Es ist die maximale Demütigung für die Betroffenen.
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18 Jahre Haft! Mann veröffentlichte Tausende Rachepornos
Wegen eines besonders schweren Falls von Rachepornos muss ein US-Amerikaner für 18 Jahre ins Gefängnis. Der Mann hatte Tausende pornografischer Fotos und Kontaktdaten der Frauen und Männer in Internet veröffentlicht. Wie der "Focus" online berichtete, war der 28-Jährige deshalb im Februar zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.
Der Mann hatte zwei Revenge-Porno-Websites betrieben, auf denen auf Rache sinnende Männer und Frauen intime Fotos ihrer Ex-Partner hochladen konnten. Jeder Kunde musste ihm dafür 350 Dollar zahlen.
Erstmals Frau wegen Rachepornos angeklagt
Rachepornos gelten zwar eher als typisch männliche Angelegenheit, doch im US-Staat Virginia wurde Ende 2014 erstmals eine Frau angeklagt. Sie hatte die nach einem Streit mit ihrem ehemaligen Freund ein Nacktfoto von dessen neuer Partnerin von seinem Smartphone gestohlen und auf Facebook veröffentlicht. Die dazugehörige Warnung: "Leg dich nicht mit mir an."
Einem Bericht der "Huffington Post" zufolge ist die 28- jährige Rachel Lynn Craig bei weitem nicht die einzige Dame, die ihren Rachegelüsten freien Lauf lässt. Mittlerweile gebe es sogar für die Rache von Frauen an Frauen die eigene Website: ShesAHomewrecker.com (dt. Sie ist eine Heim- Zerstörerin). Dort werden offenbar Frauen ermutigt, andere Frauen, mit denen sie von ihren Männern betrogen wurden, öffentlich mit Fotos und Kontaktinformationen zu outen.
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Dänin wehrt sich mit eigenen Nacktfotos gegen Rachepornos ihres Ex-Freundes
Weil ihr Ex-Freund Nacktbilder von ihr im Netz veröffentlichte, hat eine dänische Journalistin zu einem ganz besonderen Gegenschlag ausgeholt. Emma Holton wollte sich nicht als Opfer fühlen, und stellte daher eigene Aktbilder von sich online. Wie der "Stern" im Januar berichtete, hatte die Dänin 2011 Nacktfotos von sich im Internet gefunden. Hochgeladen hatte sie ihr Ex-Freund, der ihren Facebook-Account gehackt hatte.
Daraufhin begann für Emma Holton ein Alptraum. Sie bekam diese Nachrichten: "Wissen deine Eltern, dass du eine Schlampe bist?", "Bist du gefeuert worden?" oder "Schick mir mehr Nacktfotos oder ich schicke die, die ich habe, Deinem Chef".
Erst drei Jahre später holt sie zum Gegenschlag aus. Sie kontaktierte eine Fotografin und ließ Aktbilder von sich machen. Der Stern zitierte Holton so: "Es ging dabei nicht darum, dass ich mich besser fühle. Vielmehr wollte ich zeigen, dass ich kein Lustobjekt, sondern ein menschliches, sexuelles Wesen bin."
Rachepornos - Die Rechtslage in Deutschland: Das können Opfer tun
In Deutschland gibt es kein spezielles Gesetz, das Rachepornos verbietet. Twitter hat mit neuen Nutzerbedingungen unlängst Rachepornos verboten. Ohne die Einwilligung der gezeigten Person, dürfen Dritte keine Nackt- und Intimfotos via Twitter verbreiten.
In Deutschland gilt generell das Recht am eigenen Bild. Wie Medienrechtsanwalt Christian Solmecke bereits "Computer Bild" gegenüber erklärte, können Personen, die Bilder von anderen gegen deren Willen verbreiten, neben Geldstrafen auch bis zu einem Jahr Gefängnis. Opfer von Rachepornos können sich zudem immer auch Persönlichkeitsrechtsverletzungen geltend machen. Unterlassungsansprüche gegen den Täter sollte umgehend eingeleitet werden. Zudem stehe den Opfern ein Schadensersatz zu.
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