Heute, am 29. Dezember 2014 startet der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Geknallt werden darf nur an Silvester und Neujahr. Beim sicheren Umgang mit Böllern und Raketen gibt es einiges zu beachten - Lesen Sie hier die 10 besten Tipps!
Silvester 2014: Feuerwerk-Verkauf startet heute
Feuerwerkskörper dürfen in Deutschland nur an den letzten drei Werktagen des Jahres verkauft werden. Da der 28. Dezember in diesem Jahr auf einen Sonntag fiel, beginnt der Feuerwerkskauf erst heute, am 29. Dezember. Im vergangenen Jahr konnten die Knall-Utensilien aufgrund der 3-Tage-Regel bereits am 28.12. erworben werden. Bis zum 31. Dezember haben Sie Zeit, sich mit Knallern und Raketen einzudecken.
Silvester 2014: Wann darf geknallt werden?
Doch nicht nur für den Verkauf von Knallkörpern gibt es feste Termine. Auch bei der Verwendung des Feuerwerks sind Sie zeitlich eingeschränkt. Silvester-Feuerwerk darf nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgefeuert werden. Den Rest des Jahres müssen Sie sich mit Feuerwerkskörpern der sogenannten Klasse I begnügen: Knallerbsen, Tischfeuerwerk und kleine Bodenkreisel dürfen auch über die Silvesternacht hinaus verwendet werden.
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Warnung vor illegalen Böllern und Knallern aus dem Ausland
Viele Experten, darunter auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), warnen vor illegalen Böllern und dem Kauf von Feuerwerk im Ausland oder Internet. Illegale Knaller führen immer wieder zu schweren Verletzungen. «Man kann durchaus einige Finger verlieren», bemerkt Heidrun Fink, Prüfleiterin der BAM, gegenüber der dpa. Geprüftes Feuerwerk hingegen rufe bei unsachgemäßer Anwendung (z.B. beim versehentlichen Anzünden in der Hand) lediglich leichte Verbrennungen hervor. Empfohlen wird daher, beim Kauf von Feuerwerk unbedingt auf die Registriernummer und das CE-Zeichen sowie die Kennnummer der Prüfstelle zu achten.
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10 Tipps für den sicheren Umgang mit Silvester-Feuerwerk
Tipp 1: Bringen Sie vor der Knallerei leicht entflammbare Gegenstände im Umfeld Ihres Hauses in Sicherheit.
Tipp 2: Parken Sie Ihr Auto am besten in einer Garage. Sollten Sie keine haben, suchen Sie sich als Stellplatz eine möglichst wenig belebte Seitenstraße aus.
Tipp 3: Zünden Sie Raketen und Böller ausschließlich draußen. Lediglich Tischfeuerwerk ist für die Verwendung in geschlossenen Räumen vorgesehen.
Tipp 4: Halten Sie nach dem Anzünden ausreichenden Sicherheitsabstand zu Feuerwerkskörpern – das gilt insbesondere für Kinder.
Tipp 5: Geben Sie Wunderkerzen nicht in die Hände von Kleinkindern (Vergiftungsgefahr).
Tipp 6: Verwenden Sie nur geprüftes Feuerwerk. Achten Sie beim Kauf von Knallern und Raketen auf die Registriernummer und das CE-Zeichen plus Kennnummer der Prüfstelle.
Tipp 7: Lesen und beachten Sie die auf den Feuerwerkskörpern angebrachte Gebrauchsanweisung.
Tipp 8: Zünden Sie Raketen keinesfalls in der Hand. Nutzen Sie stattdessen Rohre oder Flaschen mit sicherem Stand.
Tipp 9: Finger weg von Blindgängern: Versuchen Sie nicht, Feuerwerkskörper, die (noch) nicht explodiert sind, anzufassen oder erneut zu entzünden.
Tipp 10: Zielen Sie nicht auf Menschen oder Tiere.
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sam/bua/news.de/dpa
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