
Das Amtsgericht München hat den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann wegen einer Alkoholfahrt nach dem Oktoberfest zu einer Geldbuße von 1.000 Euro verurteilt. Dass Lehmann nach der Wiesn mit über 0,7 Promille Alkohol im Blut erwischt wurde, wertete das Gericht als Ordnungswidrigkeit. Weil Lehmann das gegen ihn verhängte Fahrverbot von einem Monat bereits verbüßt hat, bekommt er nach der Entscheidung des Gerichts auch seinen Führerschein zurück.
Ausfallerscheinungen wie fehlende Kooperation, eine verwaschene Sprache oder ein unsicherer Gang, den die Polizisten im September vergangenen Jahres bei Lehmann beobachtet hätten, seien nicht ohne Zweifel auf seinen Alkoholkonsum zurückzuführen, entschied die Richterin – ebenso wenig sein Verhalten den Polizisten und der Ärztin bei der Blutentnahme gegenüber.
"Sie hätten sich auch im nüchternen Zustand ähnlich verhalten"
Lehmann habe auch vor Gericht ein auffälliges Verhalten, ein gewisses "schlechtes Benehmen" an den Tag gelegt. Darum könne davon ausgegangen werden, "Sie hätten sich auch im nüchternen Zustand ähnlich verhalten", sagte die Richterin Richtung Lehmann.
Die Staatsanwaltschaft hatte Lehmann ursprünglich eine Straftat vorgeworfen und in einem Strafbefehl eine Geldstrafe festgesetzt, war aber im Schlussplädoyer bereits von der Forderung abgewichen. Nach Angaben von Lehmanns Verteidiger hatte die Geldstrafe bei 72.000 Euro gelegen. Weil Lehmann gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, kam es zum Prozess vor dem Amtsgericht.
Lehmann hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, ins Auto gestiegen und gefahren zu sein, nachdem er zuvor auf der Wiesn zwei Maß Bier und ein Bier-Wasser-Gemisch getrunken zu haben. Das bereue er, sagte Lehmann. Er bedauere, "dass ich mich falsch eingeschätzt habe und dachte, ich könnte Auto fahren", sagte er in seinem letzten Wort.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de
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