Das Landgericht München II befasste sich in zweiter Instanz mit der Frage, ob Jens Lehmann einen Dachbalken angesägt hat. Bei diesem zweiten Urteil wird es nun wohl bleiben.
Das Urteil gegen den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See ist rechtskräftig. Das bestätigte das Landgericht München II. Demnach legten Staatsanwaltschaft und Verteidigung binnen Wochenfrist nach dem Urteil keine Rechtsmittel ein.
Das Gericht hatte Lehmann am 27. September zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt. Es verhängte 150 Tagessätze zu je 900 Euro wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs.
Dachbalken mit Kettensäge angesägt
Lehmann hatte mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt. Außerdem soll er laut Anklage in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Zeche geprellt und die Parkgebühren nicht gezahlt haben. Ein Verfahren wegen Beleidigung von Polizisten stellte das Gericht ein.
Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden - also insgesamt 420.000 Euro. Dagegen hatten Lehmann und die Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozess sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, Berufung eingelegt.
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