Hat Sängerin Melanie Müller den Hitlergruß gezeigt? Die Staatsanwaltschaft sagt Ja. Die 36-Jährige weist den Vorwurf zurück. Jetzt steht der letzte Tag im Prozess an.
Im Prozess um Hitlergruß-Vorwürfe gegen die Schlagersängerin Melanie Müller soll das Urteil gesprochen werden. Laut Staatsanwaltschaft Leipzig soll sie bei einem Konzert im September 2022 mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben. Die Anklagebehörde wirft der 36-Jährigen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Am Freitag (9.30 Uhr) ist vor dem Amtsgericht Leipzig zunächst eine Zeugin geladen, anschließend werden die Plädoyers und auch noch das Urteil erwartet.
Zudem geht es um Drogenbesitz, nachdem bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden worden waren.
Zum Prozessauftakt hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehalten, überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch, hatte ihr Verteidiger erklärt. Die Drogen hätten einer Freundin gehört, die sie bei einem Besuch bei Müller zurückgelassen habe. Für Müller gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Sie muss nach Angaben des Richters am Freitag nicht persönlich vor Gericht erscheinen.
Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel von "Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!" und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin tritt sie unter anderem auf Mallorca auf.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de