Die Sängerin soll den Hitlergruß gezeigt haben, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Die 36-Jährige weist den Vorwurf zurück. Jetzt wird das Urteil erwartet.
Ohne die Angeklagte ist der Prozess um Hitlergruß-Vorwürfe gegen die Schlagersängerin Melanie Müller am Amtsgericht Leipzig fortgesetzt worden. Laut Staatsanwaltschaft Leipzig soll die 36-Jährige bei einem Konzert im September 2022 mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben. Die Anklagebehörde wirft der 36-Jährigen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Der Richter hatte zum Ende des ersten Verhandlungstages angekündigt, dass Melanie Müller nicht erscheinen müsse.
Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages war die Vernehmung einer Zeugin geplant, die aber zunächst nicht erschienen war. Erwartet werden an diesem Tag die Plädoyers und auch noch das Urteil. Zudem geht es in der Anklage um Drogenbesitz, nachdem bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden worden waren.
Zum Prozessauftakt hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehalten, überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch, hatte ihr Verteidiger erklärt. Die Drogen hätten einer Freundin gehört, die sie bei einem Besuch bei Müller zurückgelassen habe. Für Müller gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel von "Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!" und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin tritt sie unter anderem auf Mallorca auf.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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