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Promi-News: Werder und Ex-Torhüter Wiese beenden Rechtsstreit

Das Stadionverbot gegen Tim Wiese durch Werder Bremen war längst abgelaufen. Dennoch befand sich der Ex-Torhüter mit dem Verein weiter im Rechtsstreit. Nun die Einigung. Ganz im Sinne des Gerichts.

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Die Welt der Stars im Blick: Aktuelle Promi-Nachrichten lesen Sie auf news.de (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / iks_jin

Fußball-Bundesligist Werder Bremen und sein ehemaliger Torwart Tim Wiese haben ihren Rechtsstreit um ein Stadionverbot für den 42-Jährigen außergerichtlich beendet. "Auch nach zwei Verhandlungstagen vor dem Landgericht Bremen und einer umfangreichen Zeugenvernehmung war der Sachverhalt vor Gericht nicht aufklärbar. Beide Parteien haben sich deswegen dazu entschlossen, das Verfahren außergerichtlich beizulegen", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung von Werder und Wiese.

Sie seien damit der Empfehlung des Gerichts nachgekommen, "eine einvernehmliche Einigung zu finden". Das Stadionverbot endete schon am 31. Dezember 2023. Die Gerichtskosten für das Verfahren werden laut Mitteilung von beiden Seiten zu gleichen Teilen getragen.

Wiese bestritt Vorwürfe

Anlass für das Stadionverbot waren zwei mutmaßliche Vorfälle während eines Besuchs von Wiese beim Heimspiel von Werder Bremen gegen Bayer Leverkusen Mitte März 2023. Eine Servicekraft hatte zu Prozessbeginn im vergangenen November vor Gericht ausgesagt, dass Wiese sie wegen ihrer Hautfarbe beleidigt habe. Außerdem hatte eine zweite Kellnerin von rassistischen Witzen in der Loge berichtet, in der sich auch der ehemalige Torwart aufgehalten habe.

Werder reagierte auf die Vorwürfe mit einem Stadionverbot gegen Wiese bis zum 31. Dezember 2023. Der ehemalige Nationalspieler hatte die Äußerungen bestritten und sich vor Gericht gegen das seiner Meinung nach rechtswidrige Stadionverbot gewehrt.

Auch am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Bremen hatten sich weder Verein noch Ex-Spieler auf eine Einstellung des Verfahrens oder einen Vergleich geeinigt. Nun folgte doch noch die außergerichtliche Einigung.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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