Erstellt von - Uhr

Promi-News: "4 Blocks"-Star soll vor Berufungsgericht erscheinen

Schauspieler Kida Khodr Ramadan hat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis Ärger mit der Justiz - zwei Haftstrafen drohen ihm. Nun begann ein Berufungsprozess. Ramadan soll demnächst persönlich erscheinen.

Aktuelle Promi-Nachrichten lesen Sie auf news.de (Symbolbild). (Foto) Suche
Aktuelle Promi-Nachrichten lesen Sie auf news.de (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / tsuguliev

"4 Blocks"-Star Kida Khodr Ramadan wehrt sich vor dem Berliner Landgericht gegen eine verhängte Gefängnisstrafe und hofft auf Bewährung. In dem Berufungsprozess, in dem es um ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vor knapp fünf Monaten geht, hat sich der Schauspieler zunächst von seinem Verteidiger vertreten lassen. Das Landgericht ordnete allerdings für den zweiten Tag am 7. August sein persönliches Erscheinen an. Die Kammer wolle sich einen persönlichen Eindruck vom Angeklagten machen, erklärte die Vorsitzende Richterin.

Der Schauspieler war Ende Februar in erster Instanz vom Amtsgericht wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in vier Fällen zu einer Strafe von zehn Monaten Haft verurteilt worden. Zudem erging eine Führerscheinsperre von einem Jahr. Da der 47-Jährige bei den Taten zwischen Februar und November 2023 bereits einschlägig vorbestraft war, könne die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, hieß es damals.

Ramadan legte Berufung ein, "einzig mit dem Ziel, eine Strafaussetzung zur Bewährung zu erreichen", erklärte Verteidiger Kai Walden im aktuellen Prozess. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das Urteil ebenfalls nicht. Sie hatte eine Gesamtstrafe von 14 Monaten Haft ohne Bewährung gefordert.

Bereits 2022 Verurteilung als Verkehrssünder

Ramadan war bereits im Februar 2022 als Verkehrssünder verurteilt worden. Es ging um 33 Fälle, in denen er ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt worden war. Auch damals wurde er zu zehn Monaten Haft verurteilt - allerdings zunächst auf Bewährung. Diese wurde später aber widerrufen. Aus Sicht seines Verteidigers Walden führten Fehler zu dieser Entscheidung. Seinem Mandanten sei Unrecht widerfahren. Der Hamburger Anwalt vertritt den Schauspieler seit einigen Monaten.

Gnadengesuch gestellt

Im Fall der rechtskräftigen Verurteilung bekam Ramadan bereits eine Ladung zum Haftantritt. Wann der Schauspieler konkret ins Gefängnis muss, konnte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Anfang Juli nicht sagen. Sein Anwalt hat auf diversen Wegen versucht, die Haftstrafe zu verhindern. Zuletzt hat er für seinen Mandanten ein Gnadengesuch gestellt. Über dieses muss die Berliner Senatsjustizverwaltung noch entscheiden. Dieser Vorgang habe jedoch keine aufschiebende Wirkung, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Er habe darum einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Vollstreckung gestellt, teilte Walden der Deutschen Presse-Agentur mit. Aus seiner Sicht liegen unter anderem "wegen der Rechtswidrigkeit des Bewährungswiderrufsbeschlusses erhebliche Gnadengründe" vor. Das "öffentliche Interesse erfordere die sofortige Vollziehung nicht". Darüber müsse nun die Senatsjustizverwaltung entscheiden.

Bekannt geworden durch "4 Blocks"

Ramadan spielte in "4 Blocks" das Oberhaupt eines kriminellen arabischstämmigen Clans in Berlin-Neukölln, das sich mit Mord, Gewalt, Drogendeals, anderen Gangstern und den Fahndern vom LKA auseinandersetzen muss. Die mehrfach ausgezeichnete Serie war für ihn der Durchbruch als Schauspieler. Anfang des Jahres hatte die siebenteilige ARD-Serie "Testo", bei der er Hauptdarsteller, Co-Autor und Co-Regisseur ist, Premiere.

Weitere Nachrichten zum Thema Promis lesen Sie hier:

Folgen Sie News.de schon bei Facebook, YouTube und WhatsApp? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

Themen:
Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.