Köln: Berliner Erzbischof sagt als Zeuge vor Gericht aus

Eine Frau, die als Mädchen vielfach von einem Priester missbraucht wurde, klagt gegen die katholische Kirche auf Schmerzensgeld. Dazu hat das Gericht jetzt auch einen Erzbischof als Zeugen gehört.

Erstellt von - Uhr

Häuserfronten in der Kölner Altstadt. Aktuelle News aus und über Köln hier auf news.de. (Foto) Suche
Häuserfronten in der Kölner Altstadt. Aktuelle News aus und über Köln hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / engel.ac

Der Berliner Erzbischof Heiner Koch hat in einem Prozess vor dem Landgericht Köln als Zeuge ausgesagt. In dem Verfahren hat eine 58-jährige Frau das Erzbistum Köln auf 830.000 Euro Schmerzensgeld verklagt.

Sie ist die frühere Pflegetochter eines Priesters, der 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Der Mann hatte nach Feststellung des Kölner Landgerichts von 1993 bis 2018 neun Mädchen teils schwer sexuell missbraucht. Die Pflegetochter war in den 70er- und 80er-Jahren Opfer geworden. Inzwischen wurde der Mann aus dem Klerikerstand entlassen.

Weitere aktuelle News im Ressort "Politik":

Erzbischof spricht über Vorgänge vor 46 Jahren

Koch (70) war 1979 angehender Priester im Erzbistum Köln, ebenso wie der spätere Missbrauchstäter. Nach Aussage der Klägerin nahm der Täter sie damals ganz selbstverständlich mit ins Kölner Priesterseminar und übernachtete mit ihr im selben Zimmer. Koch sagte nun vor Gericht aus, er könne sich nicht daran erinnern, dass die Klägerin als Mädchen im Priesterseminar zu Gast gewesen sei. "Dass ein blondes Mädchen da war? Kann sein, weiß ich nicht", sagte Koch. Kinder seien hin und wieder mal da gewesen, vor allem Messdiener, etwa zum Kaffeetrinken nach Gottesdiensten. Den späteren Täter habe er nur flüchtig gekannt. "Wir waren nicht befreundet", sagte Koch.

Das Erzbistum Köln bestreitet in dem Verfahren, dass es für die Taten des Priesters in Mithaftung genommen werden kann. Das Gericht tendiert bisher auch zu dieser Meinung. Der Vorsitzende Richter Dominik Theisen sagte dazu: "Wir sind weiterhin der Auffassung, dass eine unmittelbare Haftung für den Täter hier nicht in Betracht kommt." Demnach gilt es zu unterscheiden, welche Taten der Mann in seiner Funktion als Priester verübt hat und welche eher als Privatmann. In einer früheren Sitzung hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass die Entscheidung zur Adoption vom Jugendamt getroffen worden sei. Das Jugendamt hätte prüfen müssen, ob der Priester geeignet gewesen sei, das Sorgerecht zu bekommen, hatte einer der Richter gesagt.

Folgen Sie News.de schon bei Facebook, YouTube und WhatsApp? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.

Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.