
- Donald Trump beruft sich auf umstrittenen Kriegsrechts-Paragrafen
- Abschiebung in Zeiten des Krieges? US-Richter schockiert über AEA-Gesetz
- Nazi-Vergleich macht deutlich - Abschiebe-Maßnahmen gegen die Menschenwürde
Abschiebungen im großen Stil und Einsparungen, wo es nur geht - Donald Trump hat sich mit seiner Art der Politik kaum Freunde gemacht. Nicht nur, dass er erst unlängst seine Kritiker:innen durch einen neuen Erlass quasi mundtot gemacht hat, die Zustände bei den massenhaften Abschiebungen venezolanischer Bandenmitglieder erinnern einen Bundesrichter nun sogar an die Nazi-Zeit. Die Hintergründe.
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So berichtet unter anderem "rawstory.com" davon, dass gleich mehrere führende Jurist:innen und Richter:innen gegen die Abschiebungen massiv vorgegangen seien. Zum Hintergrund: US-Präsident Donald Trump schickte am 15. März zwei volle Flugzeuge - geladen mit venezolanischen Migrant:innen in ein Gefängnis in El Salvador. Als Grund für die Abschiebungen berief sich Trump auf ein kurioses Gesetz, welches eigentlich in Zeiten des Krieges greift. In dem als sogenannten "Alien Enemies Act" (AEA) bezeichneten Paragrafen wird es in Kriegszeiten ermöglicht, ausländische Staatsangehörige, die mit den USA im Krieg stehen, festzuhalten, zu überwachen und auszuweisen.
Die absurde Abschiebe-Taktik stieß gehörig auf Widerstand. So erließ James Boasberg, Vorsitzender Richter des US-Bezirksgerichts in Washington, noch am selben Tag eine einstweilige Verfügung, die weitere Abschiebungen aufgrund des AEA-Paragrafen untersagte.
US-Berufungsgericht mit Abschiebungvenezolanischer "Bandenmitglieder" vertraut
Die Sache wurde dem Justizministerium übergeben. Ein Gremium aus drei Richter:innen soll nun vor dem US-Berufungsgericht entscheiden, ob solch Abschiebepraktiken rechtens sind.Der Anwalt des Justizministeriums, Drew Ensign, äußerte sich schockiert über den Vorfall - sehe jedoch eher in der einstweiligen Verfügung das Problem als bei Donald Trump: Es sei ein "beispielloser und enormer Eingriff in die Machtbefugnisse" und "verbiete dem Präsidenten die Ausführung seiner Machtbefugnisse in den Bereichen Krieg und Außenpolitik", so Ensign.
US-Richterin:"Nazis wurden unter dem Alien Enemies Act besser behandelt"
Richterin Patricia Millett hingegen zeigte sich davon unbeeindruckt. Es wurde nicht "Trumps präsidiale Autorität" angezweifelt, sondern lediglich die Verweigerung individueller Gerichtsverhandlungen für die Abgeschobenen. Und sie geht noch einen Schritt weiter: "Nazis wurden unter dem Alien Enemies Act besser behandelt", stellt sie fest und zieht damit einen gewagten Vergleich. Zur Erinnerung: Das AEA-Recht solle eigentlich in Zeiten des Krieges - wie damals während und nach des Zweiten Weltkriegs - greifen.
"Opfer-Anwälte" äußern sich schockiert über Donald Trumps Abschiebe-Pläne
Auch die Anwälte der Abgeschobenen äußern sich schockiert über die Wehrlosigkeit ihrer Mandant:innen. Sie seien gar keine Gang-Mitglieder gewesen und seien vor allem wegen ihrer Tätowierungen ins Visier geraten. Zudem habe es keine Möglichkeit gegeben, die Abschiebungen anzufechten.
Abgeschoben ohne Verhandlung - Gremium entscheidet über Berufung
"Wir sprechen von Menschen, die nach El Salvador geschickt werden, in eines der schlimmsten Gefängnisse der Welt, ohne Kontakt zur Außenwelt", macht ein weiterer Richter noch einmal deutlich. Ein Gutachten stellt nun klar, dass Migrant:innen, die aufgrund des AEA abgeschoben werden sollen, zumindest eine Anhörung bekommen müssen, um zu prüfen, ob das Gesetz überhaupt auf sie anwendbar ist. Es stünde allerdings die Befürchtung im Raum, dass Donald Trump ohnehin diese Entscheidung ignorieren werde. Schon bald sollen neue Abschiebungen aufgrund des AEA-Paragrafen erfolgen.
Donald Trump im Streit mit der Justiz - neuer Gesetzeserlass droht mit Sanktionen
Wie sehr Donald Trump sich gegenüber der Justiz erhaben fühlt, zeigt ein neuer Gesetzeserlass, den Trump vor einigen Tagen unterzeichnete. Demnach droht Jurist:innen und Anwaltskanzleien, die sich gegen das Wohl der USA stellen, harte Sanktionen bis hin zur Amtsenthebung. Eine Berufungsklage gegen "unzulässige" Abschiebungen wird somit kaum denkbar.
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