Berlin: Gericht: Zweifel an Georgien als sicherer Herkunftsstaat

Deutschland versucht mehr Menschen abzuschieben. Hauptzielland war im vergangenen Jahr Georgien. Doch Richter äußern erhebliche Bedenken.

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Nach einem Gerichtsurteil bestehen erhebliche Zweifel an der Einstufung Georgiens als sicheren Herkunftsstaat. Aus Sicht des Berliner Verwaltungsgerichts ist die Entscheidung der Bundesregierung nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar, wie es in einer Mitteilung hieß. Damit hat sich ein georgisches Ehepaar im Eilverfahren zunächst erfolgreich gegen seine Abschiebung gewehrt. Bis zur Entscheidung der Asylverfahren kann das Paar in Deutschland bleiben, wie eine Gerichtssprecherin sagte.

Deutschland hatte Georgien Ende 2023 als sicherer Herkunftsstaat eingestuft. Das hat zur Folge, dass Asylverfahren von georgischen Staatsangehörigen in Deutschland nach besonderen Regeln durchgeführt werden. Laut Bundesinnenministerium gab es 2024 mehr als 1.600 Abschiebungen nach Georgien. Damit war es nach den Angaben Hauptzielland.

Die Berliner Richter begründeten ihre Zweifel unter anderem damit, "dass mit Abchasien und Südossetien völkerrechtlich zwei Gebiete zu Georgien gehören, welche als abtrünnig nicht unter der Kontrolle seiner Regierung stehen". Sie verwiesen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

Dieser habe jüngst entschieden, dass ein Drittstaat nicht als sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden dürfe, wenn Teile seines Hoheitsgebiets nicht sicher seien. Dies sei bei Abchasien und Südossetien wegen der prekären Menschenrechtslage der Fall, so das Gericht.

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