Berlin: Gericht: "Schmerzgriff" bei Klimaaktivist war unverhältnismäßig

Die Polizei löst in Berlin eine Demonstration der Gruppe Letzte Generation auf. Einige Teilnehmer weigern sich, den Platz zu verlassen. Polizisten zerren einen Mann weg. Er zieht deswegen vor Gericht.

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Die Berliner Skyline an der Spree. Aktuelle News aus und über Berlin hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / Rico Oder

Die Berliner Polizei hat bei einem Klimaaktivisten zu Unrecht den sogenannten Schmerzgriff angewandt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. In der konkreten Situation sei das Vorgehen der Einsatzkräfte unverhältnismäßig gewesen, so der Vorsitzende Richter. Zugleich betonte das Gericht, dass es "keinen Zweifel" daran habe, dass die Anwendung eines "Schmerzgriffes" zulässig sein könnte. Aus Sicht der Richter ist das von der konkreten Situation abhängig. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Im konkreten Fall hatte sich ein 21-Jähriger am 20. April 2023 an einer Sitzblockade der Klimagruppe Letzte Generation beteiligt. Die Polizei forderte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf, sich auf den Bürgersteig zu begeben. Als die Demonstranten das nicht taten, wurde die Versammlung aufgelöst. Einige Teilnehmer - darunter der Kläger - setzten sich im Schneidersitz auf die Straße. Polizisten schritten daraufhin ein und hoben ihn von der Straße.

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Die Polizei spricht von einem "Festhalte- und Transportgriff". Er wird beispielsweise eingesetzt, wenn Demonstranten trotz Aufforderung einen Platz nicht verlassen. Das Einschreiten der Polizei wurde damals gefilmt, im Internet wurden Videoausschnitte veröffentlicht. Die Berliner Polizei ermittelte wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen Einsatzkräfte.

Wie die Berliner Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte, wurde das strafrechtliche Verfahren inzwischen eingestellt. "Den Beschuldigten konnte nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, dass sie bei dem Einsatz unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben", sagte ein Behördensprecher. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ändert daran nichts.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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