Sahra Wagenknecht: BSW-Chefin Wagenknecht: Werde nicht einfach verschwinden

Das Bündnis Sahra Wagenknecht kämpft nach dem knappen Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde weiter um den Einzug in den Bundestag. Die Vorsitzende will vorerst bleiben.

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Sahra Wagenknecht, Bundesvorsitzende vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) spricht auf einer Veranstaltung. (Foto) Suche
Sahra Wagenknecht, Bundesvorsitzende vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) spricht auf einer Veranstaltung. Bild: picture alliance | Fabian Sommer

Sahra Wagenknecht will ihre Partei BSW trotz des knappen Scheiterns an der Fünf-Prozent-Hürde vorerst weiter führen. "Auf jeden Fall aktuell bin ich Parteivorsitzende", sagte Wagenknecht in Berlin. In den nächsten Jahren werde sich die Partei breiter aufstellen. "Aber natürlich ist das BSW mein Herzensprojekt und deswegen werde ich hier auch nicht einfach so verschwinden."

Das Bündnis Sahra Wagenknecht hatte nach dem vorläufigen Ergebnis der Bundestagswahl vom Februar mit 4,972 Prozent der Zweitstimmen die Fünf-Prozent-Hürde knapp verfehlt. Sie hat per Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eine bundesweite Nachzählung beantragt.

Es gebe eine "sehr realistische Chance", dass das BSW in Wirklichkeit doch fünf Prozent der Wählerstimmen erreicht habe, sagte Wagenknecht. Nach Überprüfungen in einzelnen Wahlkreisen habe die Partei schon einige Tausend Stimmen zusätzlich zugesprochen bekommen. Nun fehlten nur noch etwa 9.500 Stimmen zum Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde.

"Eigentlich kein Recht, jetzt zu klagen"

"Deswegen haben wir jetzt den Klageweg beschritten", sagte Wagenknecht. Die Rechtslage sei äußerst fragil. "Wir haben eigentlich kein Recht, jetzt zu klagen", räumte sie ein. Der reguläre Vorgang wäre, das amtliche Endergebnis abzuwarten und dann beim Bundestag Einspruch zu erheben.

"Also wir hoffen jetzt natürlich, dass die jetzigen Klagen durchkommen", fügte sie hinzu. "Ansonsten werden wir diesen vorgesehenen Weg gehen: Beschwerde beim Bundestag, anschließend, also hoffentlich irgendwann, wenn der Bundestag es ablehnt, dann entsprechende Klagen."

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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