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Friedrich Merz: Union fühlt sich betrogen - CDU-Chef fordert Korrektur des Wahlrechts

Mit der Reform des Wahlrechts deckelte die Ampel-Koalition den Bundestag auf 630 Abgeordnete. Die Union fühlt sich jedoch benachteiligt. 18 CD- und CSU-Politiker haben es dadurch nicht in den Bundestag geschafft. Friedrich Merz fordert eine Korrektur.

Friedrich Merz fordert eine Korrektur des Wahlrechts. (Foto) Suche
Friedrich Merz fordert eine Korrektur des Wahlrechts. Bild: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
  • Union fühlt sich durch neues Wahlrecht benachteiligt
  • Keine Überhang- und Ausgleichsmandaten mehr
  • Friedrich Merz fordert Korrektur

Mit der Wahlrechtsreform hat die Ampel-Regierung den aufgeblähten Bundestag auf 630 Abgeordnete gedeckelt. Durch diese Schrumpfkur spart der Staat jährlich etwa 125 Millionen Euro. Doch das neue Wahlrecht stößt vor allem CDU und CSU bitter auf. Der Grund: 23 Direktkandidaten haben bei der Bundestagswahl ihren Wahlkreis gewinnen und werden dennoch nicht in den Bundestag einziehen. 18 von ihnen von der Union. CDU-Chef Friedrich Merz plant daher eine Änderung des Wahlrechts.

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"Einseitig gegen die Union gerichtet!" Friedrich Merz fordert Korrektur des Wahlrechts

Die Union besteht nach den Erfahrungen bei der Bundestagswahl auf einer Korrektur des Wahlrechts in der nächsten Legislaturperiode. Die von der Ampel-Koalition beschlossene Reform sei "ein einseitig gegen die Union gerichtetes Wahlrecht", schimpfte Merz bei der Analyse der Bundestagswahl. "Und das muss korrigiert werden." Man müsse mit der SPD über eine erneute Änderung sprechen.

Der Unions-Kanzlerkandidat wies darauf hin, dass bundesweit 23 Direktkandidaten, die ihren Wahlkreis gewonnen haben, trotzdem nicht in den Bundestag einziehen. 18 von ihnen kämen von der CDU oder CSU. Vier städtische Wahlkreise seien verwaist, hätten also überhaupt keinen Abgeordneten. "Das ist inakzeptabel", betonte Merz. "Ein solches Wahlrecht beschädigt unsere Demokratie."

Zum Hintergrund: 2023 hatte die Ampel-Koalition das neue Wahlrecht beschlossen - gegen den Widerstand der Union. Es reduziert die Zahl der Abgeordneten von zuletzt 736 (Wahl 2021) auf 630. Möglich wird dies durch den Verzicht auf Überhang- und Ausgleichsmandate. Bislang hatte jeder erfolgreiche Wahlkreiskandidat seinen Sitz im Bundestag sicher. Gewann eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden, durfte sie diese behalten. Die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate. Die Folge: Der Bundestag wuchs und wuchs. Jetzt gilt: Allein das Zweitstimmenergebnis entscheidet über die Zahl der Mandate. Mit ihren 37,2 Prozent (vorläufiges Endergebnis) stehen der CSU in Bayern 44 Mandate zu. Sie hat aber 47 Direktmandate errungen. Daher ziehen die drei Direktkandidaten mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen doch nicht in den Bundestag ein.

Nur noch 630 Abgeordnete im Bundestag: Schrumpfkur spart 125 Millionen Euro ein

Der Wahlrechtsexperte Robert Vehrkamp, der an der Reform mitgewirkt hatte, spricht mittlerweile von einem "Schönheitsfehler". Für dessen Behebung schlägt er vor: "Man muss die Art und Weise, wie der Wahlkreissieger ermittelt wird, so gestalten, dass keine Überhangmandate entstehen, dass aber trotzdem jeder Wahlkreis am Ende des Tages einen plausibel legitimierten Direktkandidaten hat." Und weiter: "Ich würde dringend empfehlen, am Prinzip der Zweitstimmendeckung nicht zu rütteln." Sonst ginge die ganze Wahlrechtsdiskussion mit Überhang- und Ausgleichsmandaten von vorn los. "Die einfachste Lösung wäre, dass derjenige den Wahlkreis gewinnt, der die meisten durch Zweitstimmen gedeckte Erststimmen hat."

Das Institut der deutschen Wirtschaft hat ausgerechnet, dass die Schrumpfkur im Bundestag die Kosten jährlich um 125 Millionen Euro sinken lasse. Die größten Einzelposten seien geringere Ausgaben für Abgeordnetendiäten von 13 Millionen Euro, für Zahlungen an die Fraktionen von bis zu 20 Millionen Euro und für Gehaltszahlungen an Abgeordnetenmitarbeiter von 44 Millionen Euro. Dazu kommt, dass sich die Funktionsfähigkeit des Bundestages mit weniger Abgeordneten erhöht. Die Arbeit in den Ausschüssen, die die wichtigste Gesetzgebungsarbeit leisten, wird mit zunehmender Größe immer schwieriger. Ob sich die Union wirklich traut, zum alten System von Überhang- und Ausgleichsmandaten zurückzukehren, ist fraglich.

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/sfx/news.de/dpa

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