
Ein Antrag auf Briefwahl für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar sollte so bald wie möglich gestellt werden. Hierfür müsse bei der jeweiligen Gemeindebehörde persönlich oder schriftlich ein entsprechender Antrag gestellt werden, teilte die Bundeswahlleiterin in Wiesbaden mit. Die Wahlämter würden dann bis zum 10. Februar die Briefwahlunterlagen auf den Postweg geben. Spätestens am Wahltag müssten die Wahlbriefe bei der zuständigen Stelle wieder eingegangen sein, ansonsten würden die Stimmen nicht berücksichtigt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de
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