Neue EU-Verordnung: Mehlwurm-Pulver ab 10. Februar in Backwaren? Das müssen Sie wissen

Eine neue EU-Verordnung sorgt im Netz bereits für mächtig Wirbel. Ab dem 10. Februar 2025 ist es innerhalb der Europäischen Union erlaubt, Mehlwurm-Pulver in Lebensmitteln einzusetzen. das sollten Verbraucher wissen.

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Mehlwurm-Pulver ist ab dem 10.02.2025 in Backwaren erlaubt. (Foto) Suche
Mehlwurm-Pulver ist ab dem 10.02.2025 in Backwaren erlaubt. Bild: AdobeStock / BigNazik
  • Mehlwurm-Pulver in Lebensmitteln in der EU erlaubt
  • Verordnung tritt am 10. Februar 2025 in Kraft
  • So wird das Pulver auf Lebensmitteln gekennzeichnet

Wirbel um die EU-Verordnung 2025/89: Ab dem 10. Februar 2025 darf Mehlwurm-Pulver in Lebensmitteln eingesetzt werden. In den sozialen Netzwerken verbreiten unzählige Beiträge Panik, dass man deswegen künftig kein Brot mehr kaufen könne. Das müssen Sie über das neue Gesetz wissen.

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Insekten sind nicht nur leicht und ressourcenschonend zu züchten, sondern auch extrem nährstoffreich. Ab Februar 2025 ist in der Europäischen Union der Einsatz von Mehlwürmern in Backwaren erlaubt. Konkret geht es um die Larven des Mehlkäfers Tenebrio molitor. Bevor das Insektenpulver ins Essen kommt, muss es mit UV-Strahlung behandelt werden.

"Der Antragsteller beantragte die Genehmigung der Verwendung von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor in Brot und Brötchen, Kuchen, Erzeugnissen aus Teigwaren, verarbeiteten Kartoffelprodukten, Käse und Käseprodukten sowie Obst- und Gemüsekompotten, die für die allgemeine Bevölkerung bestimmt sind", heißt es im Amtsblatt der Europäischen Union. Die EU definiert genau, welche Bedingungen das Pulver erfüllen muss. "Bei dem neuartigen Lebensmittel handelt es sich um mit ultraviolettem (UVB-)Licht behandeltes Pulver aus ganzen, thermisch behandelten und gemahlenen Larven von Tenebrio molitor (Mehlwurm)", ist in der Verordnung zu lesen. "Vor der thermischen Trocknung ist eine Futterkarenz von mindestens 24 Stunden erforderlich, damit sich die Larven ihres Darminhalts entledigen können."

Kennzeichnungspflicht von Tenebrio molitor

Ab dem 10. Februar 2025 darf ausschließlich das Unternehmen Nutri'Earth das Mehlwurm-Pulver für die nächsten fünf Jahre in der EU in Verkehr bringen. Und keine Angst: Es besteht Kennzeichnungspflicht. Zudem muss die Deklarierung von Tenebrio molitor mit dem Hinweis versehen sein, dass die Zutat bei Verbrauchern mit bekannten Allergien gegen Krebstiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen kann. "Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste oder, falls keine Zutatenliste vorgesehen ist, in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung des Lebensmittels angebracht werden", heißt es in der EU-Verordnung.

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