Bei der Bundestagswahl tritt ein verändertes Wahlrecht in Kraft. Außerdem bekommen Millionen Beschäftigte mehr Geld, HD-Fernsehen wird teurer und es gibt strengere Regeln zur Künstlichen Intelligenz in Unternehmen. Das sind die Gesetzesänderungen im Februar 2025.

- Gesetzesänderungen im Februar 2025
- Bundestagswahl am 23.02. mit verändertem Wahlrecht
- Mehr Geld im öffentlichen Dienst, HD-Fernsehen wird teurer, strengere KI-Regeln
Im Februar 2025 müssen sich die deutschen Bürger:innen erneut auf einige Gesetzesänderungen einstellen. Diese werden nicht nur bei der vorgezogenen Bundestagswahl spürbar. Während sich Millionen Beschäftige über eine weitere Gehaltserhöhung freuen dürfen, droht zu Hause der nächste Teuer-Schock. Unternehmen erwarten hingegen neue Regeln zur Künstlichen Intelligenz. Das kommt im zweiten Monat des Jahres alles auf uns zu.
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Gesetzesänderungen aktuell: Bundestagswahl am 23. Februar 2025 mit verändertem Wahlrecht
Am 23. Februar 2025 dürfen die Deutschen einen neuen Bundestag wählen. Ursprünglich sollte die Wahl erst im September stattfinden. Doch weil es vergangenen November zum Bruch der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP kam, wurde der Termin vorgezogen. Bei der Bundestagswahl 2025 tritt erstmals ein verändertes Wahlrecht in Kraft. Das Parlament soll dadurch auf maximal 630 Abgeordnete verkleinert werden. Für die Anzahl der Sitze einer Partei werden künftig nur noch ihre Zweitstimmen betrachtet. Näheres dazu können Sie unserem Wahl-Ratgeber nachlesen.
Neue Gesetze im Februar 2025: Mehr Geld im öffentlichen Dienst
Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst können sich am 1. Februar 2025 über eine weitere Gehaltserhöhung freuen. Sie erhalten 5,5 Prozent mehr Lohn, mindestens jedoch 340 Euro im Monat mehr. Bereits zum 1. November 2024 gab es eine Gehaltserhöhung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder, wie das Statistische Bundesamt darstellt. Damals stiegen die Entgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro. Gewerkschaften und Arbeitgebern hatten dazu im Herbst 2023 eine Tarifeinigung erzielt.
Verbraucher erwartet Preisschock: HD-Fernsehen wird teurer
Schlechte Nachrichten gibt es hingegen für alle Menschen, die gern vor der Glotze hängen. Denn die Gebühren für viele Sender in HD-Qualität steigen ab Februar 2025. Anbieter und Versorger wollen deshalb mehr Geld von ihren Kunden. Bei Satellitenempfang ist mit einer Preissteigerung von 16,5 Prozent zu rechnen, schreibt "Computer Bild". Ein HD+ Abo beim Versorger Astra kostet bald 6,99 Euro statt 6,00 Euro. Für ein Jahrespaket sind demnächst 85 statt 75 Euro zu zahlen. Auch Kabelanbieter können höhere Preise verlangen. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nach Ankündigung von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
KI-Regeln für Unternehmen werden verschärft
Im Februar 2025 treten zudem strengere Regeln für Unternehmen in Kraft, die bei ihrer Arbeit auf Künstliche Intelligenz (KI) setzen. Hintergrund ist eine EU-Verordnung. Beim sogenannten "Artificial Intelligence Act" geht es darum, dass in Zukunft "unannehmbare Risiken" durch KI verboten werden sollen. Das betrifft unter anderem Anwendungen wie soziale Bewertungssysteme ("Social Scoring"). Personen können dadurch anhand diverser Merkmale, Eigenschaften oder Verhaltensweisen bewertet und somit möglicherweise im Job benachteiligt werden. Eine solche Praxis ist aus China bekannt. Des weiteren ist zum Beispiel der Aufbau von Gesichtserkennungsdatenbanken untersagt. In bestimmten Bereichen - wie zum Beispiel bei Strafverfolgungsbehörden - gibt es jedoch Ausnahmen, wie "netzpolitik.org" schreibt. Firmen sind verpflichtet, ihre genutzten KI-Systeme im Hinblick auf die neuen Regeln zu überprüfen und nach Risikogruppen zu bewerten.
Verschärfte Zertifizierungspflicht für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen
Ab dem 1. Februar 2025 tritt außerdem eine Änderung für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen in Kraft. Der Nachweis von Zertifikaten von Stromerzeugungsanlagen wird Pflicht. Solaranlagen dürfen nur noch ans Netz angeschlossen werden, wenn die Komponenten im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) registriert sind. Bislang war die Eintragung von Bauteilen freiwillig. Laut "Wohnglück" stellt das eine Erleichterung für Verbraucher:innen dar, da nicht mehr alle Zertifizierungsdokumente einer Anlage dem Netzbetreiber vorgelegt werden müssen.
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