Im neuen Jahr müssen sich Deutsche auf zahlreiche Änderungen einstellen. So sollen nicht nur die Krankenkassenbeiträge steigen, sondern auch die elektronische Patientenakte soll eingeführt werden. Welche Änderungen es sonst noch gibt, erfahren Sie hier.
- Überblick über Änderungen im Gesundheitswesen 2025
- Einführung der elektronischen Patientenakte
- Krankenkassenbeitrag steigt, Amalgamfüllungen beim Zahnarzt künftig verboten
Im nächsten Jahr müssen sich Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auf einige Neuerungen im Gesundheitswesen einstellen. Wie die "Stiftung Gesundheitswissen" berichtet, soll es unter anderem Änderungen bei Krankenkassenbeiträgen, Krankentagen und Zahnarztbesuchen geben. Ein Überblick.
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Elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten
Im Januar 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland eingeführt werden. Darin sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. Jeder Kassenpatient soll eine elektronischen Akte erhalten. Jedoch ist die Nutzung freiwillig. Wer keine ePA haben möchte, kann bei seiner Krankenkasse Widerspruch einlegen. Mit der elektronischen Patientenakte soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden. Außerdem sollen dadurch unnötige Mehrfachuntersuchungen vermieden werden. Zunächst soll die ePA ab dem 15. Januar 2025 in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg getestet und später bundesweit genutzt werden.
Erhöhte Anzahl an Kinderkrankentagen bleibt 2025 bestehen
Auch im nächsten Jahr sollen Eltern einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung für 15 Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende besteht ein Anspruch von 30 Tagen je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Eltern können es bei ihrer Krankenkasse beantragen - auch Eltern im Homeoffice. Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als 12 Jahre alt ist. Für einzelne Tage kann das Kinderkrankengeld flexibel genommen werden - zum Beispiel an zwei von fünf Tagen in einer Woche. Diese Regelung war eigentlich Ende Dezember 2023 ausgelaufen, wurde jedoch bis 2025 verlängert.
Beitragsbemessungsgrenze und Krankenkassenbeitrag steigen 2025
Außerdem soll zum 1. Januar 2025 die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.512,50 Euro steigen. Gutverdiener sollen dadurch höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden künftig voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro Beiträge fällig. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge.
Zudem sollen im nächsten Jahr die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse steigen. Gesetzlich Versicherte müssen mit höheren Kosten rechnen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der als Orientierungsmarke für die Kassen dient, beträgt 2,5 Prozent und damit 0,8 Prozentpunkte mehr als 2024. Die Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 für ihre Versicherten bestimmen die Kassen selbst.
Amalgam-Verbot beim Zahnarzt ab Januar 2025
Ab Januar 2025 darf Dentalamalgam nicht mehr als Zahnfüllung verwendet werden. Mit einer Ausnahme: Der Zahnarzt erachtet die Verwendung für medizinisch notwendig. Bislang waren Amalgam-Füllungen die einzige Kassenleistung für die Behandlung von Karies geschädigten Zähnen. Laut dem GKV-Spitzenverband soll es auch weiterhin einen Anspruch auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten geben. Im nächsten Jahr sollen selbsthaftende Füllungen wie Glasionomer-Zemente verwendet werden.
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bua/bos/news.de/dpa
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