Eigentlich müssen Bundesminister vier Jahre im Amt sein, damit sie Anspruch auf Pension haben. Doch die Ampel-Regierung ist vorzeitig zerbrochen. Was bedeutet das nun für die Ruhegehälter von Habeck, Baerbock, Lindner und Co.?
- Ampel-Koalition zerbrochen
- Bekommen die Bundesminister nun kein Ruhegehalt?
- Das sagen die Regelungen imBundesministergesetz
Die Ampel-Koalition ist zerbrochen. Bundeskanzler Olaf Scholz hat die Vertrauensfrage angekündigt. Dadurch könnte es zu vorzeitigen Neuwahlen kommen. Viele Ampel-Minister werden dadurch zum Regierungsende keine volle Legislaturperiode von vier Jahren im Amt gewesen sein. Anspruch auf Ruhegehalt haben die meisten aber dennoch.
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Ruhegehalt trotz Ampel-Aus? Das sagt das Bundesministergesetz
Damit Bundesminister einen Anspruch auf Pension haben, müssen Bundesminister vier Jahre im Amt sein. Doch es gibt Ausnahmen: Sollte dem Bundeskanzler bei der Vertrauensfrage das Misstrauen ausgesprochen werden, reicht laut Bundesministergesetz "eine ununterbrochene Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren" für das volle Ruhegehalt. Diese Voraussetzung erfüllen fast alle Minister der bisherigen Ampel-Regierungen. Einzig Verteidigungsminister Boris Pistorius hat diese zwei Jahre aktuell noch nicht voll. Er wurde erst am 19. Januar 2023 im Bundestag vereidigt.
Keine Ausnahme für ehemalige FDP-Minister
Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht für die FDP-Minister, die entlassen wurden oder selbst aus der Regierung ausgestiegen sind - also Christian Lindner, Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger. "Die Ausnahme gilt also für meinen Fall nicht. Das heißt: Ich habe keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt", bestätigte der ehemalige Bundesjustizminister Buschmann bestätigte dies in der "Welt am Sonntag".
So hoch ist das Ruhegehalt für Bundesminister
Für Bundesminister gilt beim Ruhegehalt die gleiche Regelaltersgrenze wie für Bundesbeamte, also die schrittweise Anhebung auf 67 Jahre. Laut Steuerzahlerbund beträgt die bis zum Lebensende gezahlte Pension bei vier Amtsjahren 4.990 Euro - und steigt mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied bis auf maximal 12.908 Euro monatlich.
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bua/news.de/dpa