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Annalena Baerbock News: Baerbock verteidigt späte Neuwahl

Wann sollen die Bürgerinnen und Bürger einen neuen Bundestag wählen? So schnell wie möglich oder doch lieber etwas später? Die Meinungen gehen auseinander.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) bei der 55. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen. (Foto) Suche
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) bei der 55. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen. Bild: picture alliance/dpa | Hannes P Albert

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat die Entscheidung des Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) zum Zeitpunkt der geplanten Neuwahl verteidigt. Scholz habe sich nach gründlicher Überlegung für ein "geordnetes Verfahren" entschieden, sagte Baerbock in der ARD-Sendung "Maischberger". "Der Kanzler hat es sicher für sich klar durchdacht." Baerbock reagierte damit auf Kritik von CDU und CSU, die eine frühere Neuwahl verlangen.

Dobrindt: Scholz darf nicht auf Zeit spielen

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bewertete die Vorstellung, "dass wir die zerbrochene Ampel jetzt auffangen", als kühn. Der Bundeskanzler dürfe nicht auf Zeit spielen, sagte er einem ZDF-"Spezial". Bei Projekten, die die Ampel seit Monaten nicht hingekriegt habe, könne Scholz nicht erwarten, dass sie mit Unionshilfe nun auf die Schnelle beschlossen würden.

Bereits CDU-Chef Friedrich Merz hatte auf eine zügigere Neuwahl als von Scholz angepeilt gepocht. Nach der Entlassung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) und dem darauf erfolgten Bruch der Ampel-Koalition will Scholz die Vertrauensfrage so stellen, dass im März neu gewählt wird.

"Der Kanzler entscheidet alleine"

Abgesehen von Weihnachten und Silvester begründete Baerbock den Scholz-Vorschlag auch mit den internationalen Umständen. So werde der neue US-Präsident Donald Trump erst im Januar im Amt sein. Während die USA nun also "keinen wirklich handlungsfähigen Präsidenten" habe, solle die zweitgrößte Volkswirtschaft Deutschland nicht unmittelbar vor einer Wahl stehen.

Im Übrigen, so Baerbock, handele Scholz bei der Ankündigung von Neuwahl und Vertrauensfrage verfassungsgemäß. Die Grünen-Politikerin betonte: "Es gilt das Grundgesetz. Der Kanzler entscheidet das auch aufgrund unserer Geschichte alleine für sich."

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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