Eine ehemalige Schreibkraft aus dem KZ Stutthof ist wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig gesprochen worden. Jetzt wird der BGH endgültig über den Fall entscheiden.
Der Bundesgerichtshof wird am Dienstag (10.00 Uhr) im womöglich letzten deutschen KZ-Prozess ein Urteil fällen. Dabei geht es um die Frage, ob die Schreibtischarbeit einer Sekretärin in einem Konzentrationslager Beihilfe zum Massenmord gewesen sein kann.
Das Landgericht Itzehoe hatte die inzwischen 99-jährige Irmgard F. wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen sowie zum versuchten Mord in 5 Fällen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Als junge Frau hatte sie als Schreibkraft in der Kommandantur des KZ Stutthof bei Danzig gearbeitet. Die Verteidigung der Seniorin hatte Revision gegen die Verurteilung eingelegt. Darüber wird nun der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig entscheiden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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