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Volker Wissing warnt EU-Kommission: Droht jetzt Millionen Diesel-Autos der Stillstand?

Volker Wissing warnt die EU-Kommission in einem Brief vor einer Stilllegung von Millionen Diesel-Autos. Der Grund dafür ist ein laufendes Gerichtsverfahren. Von dem Stillstand wären zwei Abgasnormen betroffen. Ist das Aus überhaupt juristisch zulässig?

Das Bundesverkehrsministerium warnt vor der Stilllegung von Millionen Diesel-Autos in Deutschland. (Symbolfoto) (Foto) Suche
Das Bundesverkehrsministerium warnt vor der Stilllegung von Millionen Diesel-Autos in Deutschland. (Symbolfoto) Bild: Adobe Stock/ fewerton
  • Volker Wissing (FDP) warnt vor Stilllegung von Diesel-Autos
  • Verkehrsministerium rechnet mit Aus von Millionen-Fahrzeugen wegen EU-Urteil
  • Können zugelassene Diesel-Fahrzeuge überhaupt stillgelegt werden?

Ein Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof beschäftigt derzeit das Bundesverkehrsministerium.Hintergrund ist eine mögliche neue Auslegung bei der Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten. Dazu läuft ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es handelt sich um einen Prozess gegen Mercedes (Rechtssache C-251/23 und C-308/23). Deshalb warnt Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) nun vor Konsequenzen. Millionen Diesel-Autos in Deutschland solle die Stilllegung drohen. Bleiben die Fahrzeuge bald sogar stehen? 

EU-Urteil erwartet: Volker Wissing warnt vor Stilllegung von Diesel-Autos

Volker Wissing hat einen Brief an die EU-Kommission geschrieben. Darüber berichtete zuerst die "Bild"-Zeitung. In dem Schreiben an von der Leyen verweist Wissing auf ein Verfahren vor dem EuGH zu einem sogenannten Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Duisburg. Dabei gehe es auch um die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Euro 5-Dieselfahrzeugen. Euro 5 ist eine Abgasnorm.

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Müssen Millionen Diesel-Fahrzeuge in Deutschland stehen bleiben?

Nach EU-Recht müssten die Schadstoffwerte unter den sogenannten NEFZ-Prüfbedingungen eingehalten werden. Dies passiert stationär in Testzentren. Für die Typgenehmigung von Neufahrzeugen ab der Norm "Euro 6d temp" gilt seit September 2017 das sogenannte RDE-Verfahren, mit dem neben dem Prüfzyklus auch bestimmte Realbedingungen abgebildet werden können. das bedeutet: Das für ältere Fahrzeuge nicht die NEFZ-Bedingungen sondern das neue Vorschriften, das sogenannte WLTP gilt. Das betreffe laut dem Brief 4,3 Millionen Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 5 und 3,9 Millionen Dieselautos der Norm 6 in Deutschland. IN einem Bericht, der "Focus online" vorliegt schreibt das Ministerium: "Die Kommission hat nun die gegenteilige Auffassung vertreten und geäußert, dass die Schadstoffgrenzwerte auch außerhalb der Betriebs- und Umgebungsbedingungen des NEFZ und zwar für jede Fahrsituation gelten würden." Das würde bedeuten, dass die Grenzwerte auch bei sogenannten "Vollastfahrten" mit Steigung einzuhalten wären - das bedeutet: wenn ein Auto voll geladen bergauf fährt und der Motor seine maximal mögliche Leistung erreicht.

"Dies ist nach derzeitigem Stand der Technik nicht umsetzbar und würde damit die in Verkehr befindlichen Fahrzeuge eine nicht realisierbare nachträgliche Anforderung darstellen", so Wissing in dem Schreiben. Eine Lösung könnte laut Wissing darin bestehen, in den fraglichen Vorschriften noch vor der EuGH-Entscheidung eine Klarstellung vorzunehmen. Dieser Brief liegt der Deutschen-Presse-Agentur vor.

FDP kritisiert Abgasregelungen der EU

Von der FDP kommt Kritik. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte der dpa: "EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen macht weiterhin eine Politik gegen die Autofahrer. Die Zukunft des Verbrennungsmotors ist immer noch unklar und nun droht auch noch Millionen Diesel-Autos die Stilllegung, weil sich die Verfahren zur Abgasmessung ändern sollen." Von der Leyen müsse jetzt eine Neuregelung vorlegen, damit die Betroffenen Planungssicherheit bekommen. Dr. Hans-Ulrich Rülke, der Vorsitzende der FDP-Fraktion in Baden-Württemberg, mutmaßte gegenüber "Focus online" sogar, dass nicht nur Diesel-Autos lahmgelegt werden könnten. "Die EU-Kommission betreibt mit ihren unverantwortlichen Positionen die Enteignung von mindestens acht Millionen Diesel-Fahrern. Auch Benzin-Fahrzeuge könnten betroffen sein.

Droht auch Benzinern das Aus?

Laut Anwalt Maco Rogert könnten Benziner betroffen sein. "Auch Benziner weisen derartige temperaturgeführte Abschalteinrichtungen auf. Das Urteil lässt sich 1:1 auf Benziner übertragen. Nach meiner Auffassung kann auf der Basis dieses Urteils – sofern es Bestand hat – vermutlich jedes Verbrennerfahrzeug rückabgewickelt werden, das in den letzten 10 Jahren erworben wurde."

ADAC erklärt: Diesel-Aus rechtlich "abwegig"

Eine Sprecherin des ADAC verwies allerdings auf den Bestandsschutz. Der ADAC halte Diskussionen über eine drohende Stilllegung für "unsachgemäß". Der ADAC hält eine Klarstellung für absolut dringlich, um Verbraucher nicht weiter zu verunsichern, wie eine Sprecherin sagte. Die betroffenen Fahrzeuge seien zum Zeitpunkt der Betriebnahme ordnungsgemäß zugelassen worden. "Änderungen im Messverfahren bei der Typgenehmigung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden." Eine Betriebsuntersagung sei vor diesem Hintergrund "abwegig".

Auch die Präsidentin des Verbands der Deutschen Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, forderte von der Bundesregierung und der EU-Kommission eine rasche Klarstellung über die Zulassung von älteren Dieselfahrzeugen. Müller sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Freitag), die EU-Kommission müsse die Zulassung durch eine rechtliche Klarstellung absichern. "Rückwirkende Anwendungen neuer Verfahren und Maßstäbe wären ohnehin ein Verstoß gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots und das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschem Verfassungsrecht."

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/news.de/dpa

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