Das Landgericht Itzehoe hat eine ehemalige KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen verurteilt. Wird diese Entscheidung Bestand haben?
Das möglicherweise letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde beschäftigt am Mittwoch (Beginn: 10.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH). Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig wird über die Revision gegen die Verurteilung einer früheren Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig verhandeln. Das Landgericht Itzehoe hatte die inzwischen 99-jährige Irmgard F. im Dezember 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Ihre Verteidiger hatten dagegen Revision eingelegt. Wesentliche rechtliche Fragestellungen seien vom Landgericht nicht geklärt worden, hatten sie den Schritt begründet. In der Revisionsverhandlung soll es vor allem um die Frage gehen, ob der Dienst als Schreibkraft in einem KZ, das kein reines Vernichtungslager war, als Beihilfe zum Mord gewertet werden kann. Der BGH hat bereits mitgeteilt, dass eine Entscheidung erst im August verkündet werden soll.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de
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