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Sahra Wagenknecht News: Wagenknecht: Urteil zum Wahlrecht ist Ohrfeige für Ampel

Das Bundesverfassungsgericht moniert einen Teil der Wahlrechtsreform - insbesondere mit Blick auf die sogenannte Grundmandatsklausel. Parteigründerin Sahra Wagenknecht begrüßt das.

Sahra Wagenknecht, Bundesvorsitzende vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) spricht bei einem Presse-Statement. (Foto) Suche
Sahra Wagenknecht, Bundesvorsitzende vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) spricht bei einem Presse-Statement. Bild: picture alliance/dpa | Jonathan Penschek

Parteigründerin Sahra Wagenknecht wertet das Verfassungsurteil zum Wahlrecht als Ohrfeige für die Ampel-Koalition. "Einen weiteren XXL-Bundestag, der immer mehr Steuergeld verschlingt, zu verhindern, war ein richtiges Anliegen", erklärte die Bundesvorsitzende des Bündnisses Sahra Wagenknecht. "Aber der Vorschlag der Ampel war eben so wie die Ideen dieser Regierung auf vielen Ebenen: undurchdacht und verfassungsrechtlich fragwürdig." Es sei gut, dass das Bundesverfassungsgericht dies korrigiert habe.

Das Verfassungsgericht hatte die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes für in Teilen verfassungswidrig erklärt. Dabei geht es um die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht. Nach ihr zogen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte bei der Wahl 2021 die Linke, der damals auch Wagenknecht angehörte. Die Abgeordnete zog über diese Sonderklausel in den Bundestag ein. 2023 trat sie aus der Linken aus.

Ziel der Wahlrechtsreform ist, die Größe des Bundestags stark zu reduzieren - um mehr als 100 auf maximal 630 Parlamentarier. Um das zu erreichen, sieht die Reform keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor. Dies wird vom Gericht als verfassungskonform bewertet.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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