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Christian Lindner News: Steuererklärung ade? Lindner will Vereinfachungen

Die Finanzämter treiben vielen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler den Schweiß auf die Stirn. Bleibt manchen die Steuererklärung bald erspart?

Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister, spricht beim Bürgerdialog. (Foto) Suche
Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister, spricht beim Bürgerdialog. Bild: picture alliance/dpa | Federico Gambarini

Angehörigen bestimmter Gruppen könnte künftig die Abgabe einer vom Menschen erstellten Steuererklärung erspart bleiben. Das ist einer der Experten-Vorschläge, die Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in Berlin entgegengenommen hat.

Die Vorschläge sollten teils noch in die Gesetzgebung der laufenden Wahlperiode einfließen können, sagte Lindner. Steuerentlastung in bürokratischer Hinsicht müsse dabei mit Steuerentlastung in finanzieller Hinsicht verbunden sein.

Automatisches Verfahren statt Steuererklärung?

Um Steuererklärungen teilweise unnötig werden zu lassen, soll die vorausgefüllte Steuererklärung weiterentwickelt werden. Das Ziel soll eine automatische

Veranlagung werden - mit der Möglichkeit, ergänzende Angaben zu machen. Insbesondere Steuerpflichtige mit ausschließlichen oder überwiegenden Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renteneinkünften und Pensionen könnten so von den Steuererklärungspflichten entlastet werden, so die Expertinnen und Experten.

Vergangenes Jahr hatte Lindner zwei Expertenkommissionen berufen. Ihre Vorschläge zielen auf Vereinfachung, Digitalisierung und Pauschalierung im Steuersystem ab. Die Digitalisierung soll die Daten der Behörden untereinander verfügbar machen. Auch der Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Verwaltung soll digital besser laufen. Zudem soll es unter anderem Vereinfachungen für Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende geben: Heute getrennte Einkunftsarten sollen laut Expertenrat zusammengeführt werden.

Photovoltaik ohne Finanzamt

Lindner nannte als Beispiel für deutliche Vereinfachungen die bereits geltenden Änderungen für Photovoltaikanlagen auf privaten Wohngebäuden. Seit 2022 können die Anlagen in den meisten Fällen ohne steuerliche Bürokratie betrieben werden. Betrieb und Nutzung von Anlagen bis zu einer bestimmten Leistung sind von Einkommen- und Gewerbesteuer befreit.

Bei der Mehrwertsteuer wurde ein Steuersatz von null Prozent für Photovoltaikanlagen und Speicher eingeführt. Lindner berichtete, für den Fiskus brächten die Änderungen keine messbaren Nachteile. Für zehntausende Bürgerinnen und Bürger sowie die Finanzverwaltung würden aber komplette Vorgänge gestrichen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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