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Björn Höcke: AfD-Politiker erneut wegen Nazi-Parole vor Gericht - Influencerin soll ihn retten

Björn Höcke steht erneut wegen eines verbotenen Nazispruchs vor Gericht. Der AfD-Politiker  fühlt sich unschuldig. Seine Verteidiger greifen am ersten Verhandlungstag zu einer Verzögerungstaktik und hoffen sogar auf die Hilfe von Cathy Hummels.

Björn Höcke steht erneut vor Gericht. (Foto) Suche
Björn Höcke steht erneut vor Gericht. Bild: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
  • Björn Höcke erneut wegen verbotener SA-Parole vor Gericht
  • AfD-Politiker beteuert seine Unschuld
  • Influencerin Cathy Hummels soll Höcke vor Gerichtsprozess retten

Björn Höcke steht zum zweiten Mal wegen einer verbotenen Nazi-Parole vor Gericht. Der AfD-Politiker gab sich ahnungslos und beteuert seine Unschuld. Mit einer bizarren Verzögerungstaktik machten seine Verteidiger sogar Influencerin Cathy Hummelszur Kronzeugin und forderten die Einstellung des Verfahrens.

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Am Montag (24.06.2024) hat der zweite Prozess gegen Björn Höcke in Halle begonnen. Der 52-Jährige soll am 12.Dezember 2023 im Thüringischen Gera bei einem Stammtisch der AfD die verbotene SA-Parole "Alles für Deutschland" angestimmt haben, indem er die ersten beiden Wörter aussprach und das Publikum mit einer Handbewegung animierte, den Spruch zu vervollständigen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last.

Doch bevor die Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen konnten, stellten die Verteidiger des Thüringer AfD-Vorsitzenden mehrere Anträge. Darin bezweifeln sie, dass das Landgericht überhaupt zuständig ist, und beklagen eine mediales "Trommelfeuer" gegen ihren Mandanten. Ein faires Verfahren sei nicht möglich, der Prozess müsse eingestellt werden. Das Gericht lehnt die Forderung nach mehreren Unterbrechungen ab.

Cathy Hummels im Höcke-Prozess: Verteidiger beklagt Ungerechtigkeit vor Gericht

Beim ersten Prozess im Mai hatte Höcke argumentiert, selbst als ehemaliger Geschichtslehrer habe er die Parole nicht gekannt, als er sie im Mai 2021 bei der AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt aussprach. Das Gericht sah das anders und befand, der Politiker wisse, was er sage, und teste zugleich die Grenzen aus. Höcke wurde verurteilt. Das Landgericht Halle erlegte ihm eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro auf. Jedoch ist das Urteil bislang nicht rechtskräftig, weil der AfD-Politiker Revision einlegte. 

Kurz nach dem ersten Prozess des AfD-Politikers sorgte Influencerin Cathy Hummels mit der verbotenen SA-Losung ebenfalls für Aufruhr. Die 35-Jährige verwendete den Spruch in einer Instagram-Story im Zusammenhang mit der Fußball-EM. Björn Höcke drohte der Influencerin mit einer Anzeige. Hummels löschte den Beitrag und beteuerte, dass sie von nichts wusste. Die Staatsanwaltschaft München erklärte, dass deswegen kein Verfahren eröffnet werde. Höckes Verteidiger forderten daher, auch der Unschuldsbekundung des AfD-Politikers zu glauben. "Mein Mandant ist der Einzige, der dafür bestraft werden soll", schimpfte der Jurist laut "Bild"-Zeitung. Jedoch fiel die nun angeklagte Verwendung des Spruchs in eine Zeit, in der das Strafverfahren wegen des ersten Falls bereits lief. Höcke soll in seiner Rede in Gera 2023 genau darauf Bezug genommen haben.

Björn Höcke beteuert Unschuld: SA-Parole seien "Allerweltsworte"

Im neuen Verfahren bestreitet er, dass er mit der Handgeste die Menschen zum Mitmachen auffordern wollte. Er sei vielmehr überrascht gewesen, dass der Spruch aus dem Publikum heraus vollendet wurde. "Ich bin auch in diesem Sachverhalt völlig unschuldig. Ich weiß, dass ich verurteilt werde. Aber das fühlt sich für mich nicht gerecht an", sagt Höcke vor Gericht. Er sehe allerdings auch die Strafbarkeit des Spruches nicht. Das seien "Allerweltsworte", die auch die SA verwendet habe.

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/gom/news.de/dpa

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