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Annalena Baerbock unter Druck: Iran-Revolutionsgarde nicht auf Terrorliste! Außenministerin rechtfertigt sich

Annalena Baerbock hat bei der Münchner Sicherheitskonferenz erneut gesagt, dass für eine Einstufung der Islamischen Revolutionsgarde des Iran als Terrororganisation die rechtliche Grundlage in der EU fehlen würde. In Anbetracht eines Gutachtens dazu gibt es dagegen Widerspruch.

Bei der Münchner Sicherheitskonferenz sprach Annalena Baerbock auch über Irans Revolutionsgarde. (Foto) Suche
Bei der Münchner Sicherheitskonferenz sprach Annalena Baerbock auch über Irans Revolutionsgarde. Bild: picture alliance/dpa | Tobias Hase

Die Islamische Revolutionsgarde des Iran (IRGC) ging nach dem Tod von Jina Mahsa Amini brutal gegen Proteste im eigenen Land vor. Amini war mutmaßlich von der Sittenpolizei ermordet wurden, weil sie ihr Kopftuch nicht richtig trug. Aktivisten und Aktivistinnen fordern auch deshalb, dass das IRGC in der EU als Terrororganisation eingestuft wird. Erfolgt ist dies bislang nicht. Auf der Münchener Sicherheitskonferenz rechtfertigte Deutschlands Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) jetzt noch einmal das Zögern.

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"Wir brauchen dafür eine rechtliche Grundlage", so Baerbock laut "Bild" auf eine Frage der iranischen Frauenrechtlerin Masih Alinejad in München. Schließlich würden noch keine Beweise dafür vorliegen, dass es durch IRGC Terroranschläge in der EU gegeben habe. Bereits im Januar 2023 schrieb Baerbock allerdings auf X (vormals Twitter) auch: "Die Revolutionsgarde als Terrororganisation zu listen ist politisch wichtig & sinnvoll." Sie fügte zudem hinzu, dass die IRGC bereits mit Sanktionen in der EU belegt sei.

Gutachten widerspricht Baerbocks Argumentation zur IRGC

Im Dezember lag schließlich der "taz" ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Europäischen Rats vor, aus dem nicht hervorging, dass die Listung der IRGC als Terrororganisation derzeit "rechtlich grundsätzlich nicht möglich" sei. Das bestätigten der Zeitung auch drei Völkerrechtler. Das Auswärtige Amt bezieht sich in seiner Argumentation darauf, dass "einschlägige Ermittlungen oder Urteile gegen die Iranischen Revolutionsgarden aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union" vorliegen müssten, um IRGC als Terrororganisation einstufen zu können. Bestehende Urteile aus den USA gegen die IRGC könnten nicht herangezogen werden.

Die Gutachter widersprechen, es könnten dafür auch Entscheidungen aus Nicht-EU-Ländern herangezogen werden - so lang dort rechtsstaatliche Standards eingehalten wurden. Zudem habe es bereits mehrere Anschläge in Europa gegeben, unter anderem auf jüdische Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen 2022, die mit der Islamischen Revolutionsgarde in Verbindung gebracht werden. Remko Leemhuis, Direktor des American Jewish Committee Berlin, kritisiert gegenüber der "Bild" jetzt: "Wir sind irritiert, dass die Außenministerin juristische Argumente anführt, die nicht haltbar sind. n den USA und Israel sind die IRGC als Terrororganisationen gelistet. Es gibt kein juristisches Argument gegen eine Listung in Europa."

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