Die Ampel-Regierung wollte schärfere Sanktionen beim Bürgergeld schnellstmöglich durchpeitschen - doch nun sorgt der Bundesrat für Verzögerungen. Wie lange können Arbeitsverweigerer jetzt aufatmen?
Das Monate dauernde zähe Ringen um den Bundeshaushalt 2024 ist beendet: Mit einer Verspätung von mehreren Wochen ist der Haushalt für das laufende Jahr am 2. Februar 2024 im Bundestag beschlossen worden. Im Parlament wurde nicht nur für den umstrittenen Abbau von Steuerentlastungen beim Agrardiesel und für eine höhere Ticketsteuer für Passagierflüge gestimmt, auch beim Bürgergeld sollen Änderungen kommen.
Ampel-Regierung will Bürgergeld-Sanktionen verschärfen: 2 Monate keine Stütze für Faulpelze
In seinem Gesetzentwurf schrieb Arbeitsminister Hubertus Heil fest, dass Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger bis zu zwei Monate lang keine Regelleistung in Höhe von 563 Euro monatlich erhalten sollen, wenn sie sich unkooperativ zeigen und keine Arbeitsangebote akzeptieren. Doch bis diese Bürgergeld-Änderung in die Praxis umgesetzt werden kann, dürften noch einige Wochen ins Land ziehen.
Die vorgesehenen Änderungen sind noch nicht unter Dach und Fach: Zwar passierte der Bundeshaushalt am 2. Februar den Bundesrat, nicht aber das Haushaltsfinanzierungsgesetz. In diesem enthalten ist unter anderem die geplante Verschärfung von Sanktionen beim Bürgergeld auf zwei Jahre befristet werden. Jobcenter dürfen Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate streichen, wenn die Betroffenen zumutbare Jobs immer wieder verweigern.
Bürgergeld-Entscheidung frühestens Ende März als Thema im Bundesrat
Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrats ist am 22. März. Bis dahin können all jene Bürgergeld-Empfänger, die keine Lust auf Arbeiten haben, ohne Angst vor Sanktionen zunächst aufatmen. Ebenfalls von er Verzögerung betroffen ist das Thema Agrardiesel sowie die geplante Ticketsteuer, die für Flugreisen von deutschen Airports aus erhoben werden soll. Dass die geplanten Bürgergeld-Sanktionen dann durchgewunken werden, ist jedoch nicht garantiert: Der Bundesrat muss den Gesetzen nämlich nicht zustimmen - er könnte aber Einspruch einlegen und den Vermittlungsausschuss anrufen. Allerdings gibt es in vielen Ländern Koalitionsregierungen mit Ampel-Parteien - und wenn sich eine Landesregierung uneins ist, muss sich das Land im Bundesrat enthalten beziehungsweise kann nicht zustimmen.
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loc/news.de/dpa
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