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Ampel-Hammer enthüllt: Komplett gestrichen! SIE bekommen künftig kein Elterngeld mehr

Beim Elterngeld hat sich die Ampel-Regierung auf Änderungen ab dem kommenden Jahr geeinigt, wie aus der Sitzung des Haushaltsausschusses bekannt wurde. Wer künftig keine Zahlungen mehr erhalten wird, lesen Sie hier.

Beim Elterngeld gibt es nach einem Ampel-Plan viele Änderungen im Jahr 2024. (Foto) Suche
Beim Elterngeld gibt es nach einem Ampel-Plan viele Änderungen im Jahr 2024. Bild: picture alliance/dpa | Fernando Gutierrez-Juarez

Jetzt macht die Ampel wirklich ernst! Ab dem kommenden Jahr soll das Elterngeld für Vielverdiener wegfallen, jedoch mit modifizierten Eckwerten im Vergleich zu den bisher geplanten Regelungen. Die Einkommensgrenze wird nicht abrupt, sondern schrittweise gesenkt, wie aus der Sitzung des Haushaltsausschusses in der Nacht zum Freitag bekannt wurde. Bis Ende März bleibt die Grenze unverändert bei 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, danach soll sie bis zum Jahresende auf 200.000 Euro sinken. Ab April 2025 wird dann eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro gelten.

Ampel-Plan enthüllt! SIE bekommen künftig kein Elterngeld mehr

Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hat beschlossen, das Elterngeld für Paare mit besonders hohen Einkommen zu streichen. Nach ihrem Vorschlag soll es nur noch an Eltern ausgezahlt werden, die alleine oder gemeinsam nicht mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Aktuell liegt die Grenze bei 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 Euro bei Paaren.

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Was beim Elterngeld künftig gelten soll: Partnermonat muss alleine genommen werden

SPD-Haushälter Felix Döring erklärte: "Wir nehmen Kürzungen beim Elterngeld zurück und setzen stärkere Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit." Familien erhalten mehr Zeit, sich auf die bevorstehenden Änderungen einzustellen. Zusätzlich bleibt es Paaren weiterhin möglich, gemeinsam bis zu 14 Monate Elternzeit zu nehmen, jedoch nur noch maximal einen Monat parallel. Mindestens einer der Partnermonate muss allein genommen werden, und dies muss innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes geschehen. Diese Regelung gilt nicht für Mehrlingsgeburten.

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