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Reform der Parteienfinanzierung: 123 Millionen aus der Staatskasse! So viel kassieren die Parteien rückwirkend

Die Parteien brauchen mehr Geld. Nun will die Bundesregierung gemeinsam mit der Union die Parteienfinanzierung reformieren. Ein Gesetzesentwurf sieht rückwirkend neue Obergrenzen vor. Die Pläne kosten den Steuerzahler Millionen.

Die Bundesregierung will gemeinsam mit der Union die Parteienfinanzierung reformieren. (Foto) Suche
Die Bundesregierung will gemeinsam mit der Union die Parteienfinanzierung reformieren. Bild: news.de Montage ( AdobeStock / Mirko; AdobeStock / ArtemSam)

Während sich die Bundesregierung bei der Finanzierung von Deutschlandticket, Kindergrundsicherung und Co. mächtig in die Haare bekommt, planen die Ampel-Parteien nun gemeinsam mit der Union einen tiefen Griff in die Staatskasse. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, sollen die Zuschüsse für die Parteien rückwirkend um knapp 123 Millionen Euro erhöht werden. Doch damit nicht genug: Die Zuschüsse sollen in den nächsten Jahren sogar weiterhin steigen - und das dauerhaft. Laut Gesetzentwurf soll die Erhöhung rückwirkend ab 2018 gelten.

Fetter Nachschlag geplant! Neues Gesetz für die Parteienfinanzierung

Der Bundestag hatte im Juni 2018 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, die damals in einer großen Koalition regierten, beschlossen, die jährlich Summe für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien um 25 Millionen auf insgesamt 190 Millionen zu erhöhen. Union und SPD begründeten diesen Aufschlag seinerzeit recht pauschal mit gestiegenen Ausgaben durch die Digitalisierung.

FDP, Linke und Grüne ließen die Erhöhung durch eine gemeinsame Normenkontrollklage vom Bundesverfassungsgericht überprüfen. Dieses erklärte die Erhöhung im vergangenen Januar für verfassungswidrig und nichtig. Die Richter erkannten zwar grundsätzlich an, dass es einen Mehrbedarf der Parteien gebe. Sie monierten aber, dass die Höhe der Anhebung nicht ausreichend begründet worden sei.

123 Millionen Euro vom Steuerzahler für Parteien! So viel kassieren die Parteien rückwirkend

Nun wollen SPD, Grüne und FDP sowie die Union die von Karlsruhe beanstandete Erhöhung der staatlichen Zuschüsse für die Parteien verfassungsfest machen und dazu das Parteiengesetz ändern. Demnach soll die Obergrenze der Parteienfinanzierung rückwirkend erhöht werden. Für das laufende Jahr soll sie rund 210 Millionen Euro statt bisher 187,6 Mio. Euro betragen. Dadurch ergibt sich für 2018 ein Plus von 19,43 Mio. Euro, für 2019 sogar von 19,8 Mio. Euro. Für 2020 können die Parteien mit 20,2 Mio. Euro rechnen, für 2021 mit 20,46 Mio. Euro und für 2022 mit 20,97 Mio. Euro. Für 2023 kommen 22,04 Mio. Euro zusammen.

Welche Kosten auf den Steuerzahler zukommen, lassen die Parteien offen. Die Obergrenze der Staatszuschüsse für die Parteien soll jährlich an die Inflation angepasst werden. "Die Höhe der Mehrausgaben ist nicht prognostizierbar", zitiert die "Bild" aus dem Gesetzentwurf.

Die Fraktionen begründen die Mehrkosten der Parteien mit gestiegenen Aufwendungen für Digitalisierung, Datenschutz und neue Partizipationsformen. Diese seien von 2015 bis 2021 um 24,6 Millionen Euro beziehungsweise um 165 Prozent gestiegen.

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/sba/news.de/dpa

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