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Neues Abschiebe-Gesetz: Asyl-Heuchelei! Das taugen die Ampel-Pläne

Die Ampel-Regierung hat sich auf ein neues Abschiebe-Gesetz verständigt. Doch gehen die Pläne weit genug? Experten kritisieren das Vorhaben.

Gehen die Abschiebepläne der Ampel-Regierung nicht weit genug? (Foto) Suche
Gehen die Abschiebepläne der Ampel-Regierung nicht weit genug? Bild: AdobeStock / pixelschoen

"Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben", erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz jüngst im "Spiegel". Doch werden die Pläne der Regierung wirklich dazu führen?

Abschiebe-Pläne der Ampel: Kabinett beschließt neues Gesetz

Mit längerem Ausreisegewahrsam, mehr Befugnissen für Behörden und einem härteren Vorgehen gegen Schleuser will die Bundesregierung mehr Abschiebungen ermöglichen. "Nur wenn sichergestellt werden kann, dass vollziehbar Ausreisepflichtige unser Land tatsächlich verlassen, hat Deutschland die Möglichkeit, diejenigen Menschen, die unseren Schutz benötigen, auch weiterhin aufzunehmen", heißt es in dem Gesetzentwurf, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin verabschiedet hat. Die Pläne zielen darauf ab, Hindernisse für Abschiebungen in Deutschland abzubauen - ohne die Kooperationsbereitschaft der Zielländer wird es allerdings auch weiterhin nicht gehen.

Geplante Abschiebe-Regelungen im Überblick

Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden, was den Behörden mehr Zeit zur Vorbereitung geben soll. Auf der Suche nach Abzuschiebenden in Gemeinschaftsunterkünften sollen Behördenmitarbeiter künftig auch die Räumlichkeiten Dritter betreten, wenn sie Gründe haben, die Gesuchten dort zu vermuten. Ausreisepflichtigen in Haft soll ihre Abschiebung nicht mehr angekündigt werden. Auch die aktuell geltende einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen nach einer mindestens einjährigen Duldung soll wegfallen. Ausnahmen sind für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren geplant.

Mitglieder krimineller Vereinigungen sollen künftig leichter ausgewiesen werden können. Wohnungen sollen nach Datenträgern wie Handys und nach Unterlagen durchsucht werden dürfen, um die Identität und Staatsangehörigkeit Betroffener zu klären. Bei Schleusern, die zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, soll die Ausweisung erleichtert werden. Auch die Schleusung von Kindern soll strafbar werden. Um die Behörden zu entlasten, soll der Aufenthalt während des Asylverfahrens für jeweils sechs statt bisher nur drei Monate genehmigt werden. Auch anderen Gruppen soll der Aufenthalt für jeweils längere Zeiträume genehmigt werden.

"Ein großer Wurf ist es jedoch nicht!" Reichen die Abschiebe-Pläne nicht aus?

Der Bundestag wird sich mit den Plänen befassen - was selbst nach der Zustimmung des Kabinetts kein Selbstläufer werden dürfte. Insbesondere bei den Grünen gibt es Bedenken. Der CDU/CSU sowie der AfD geht der Entwurf dagegen nicht weit genug. Flüchtlingsorganisationen wiederum sehen die Rechte Betroffener in Gefahr.

"Damit sich wirklich etwas ändert, braucht es noch viel mehr", sagt Asylexperte Daniel Thym gegenüber der "Bild". "Ein großer Wurf ist es jedoch nicht, sondern einfach einige der kleinen Rädchen, an denen man drehen muss." Um die Gesetze umsetzen zu können, benötigen vor allem die Ausländerbehörden der Länder zusätzliche Unterstützung. "Das Vorhaben ist sinnvoll, was sich allein daran zeigt, dass die Regierung sich das Paket nicht selber ausgedacht hat, sondern Wünsche aufgreift, die die Länder und Kommunen schon im Frühjahr geäußert hatten", lobt Thym.

Abschiebungen in Deutschland: Wie viele Menschen sind ausreisepflichtig?

Zwischen Januar und Juni dieses Jahres gab es nach einer Auskunft der Bundesregierung an die Linksfraktion insgesamt 7.861 Abschiebungen aus Deutschland. Im Vorjahreszeitraum waren es nach einer Angabe aus dem vergangenen Jahr 6.198 Abschiebungen. Die meisten Menschen wurden zuletzt nach Österreich abgeschoben, gefolgt von Georgien und Nordmazedonien. Bei den Abschiebungen nach Österreich dürfte es um Menschen gehen, die wegen eines vorherigen Aufenthalts dort ihr Asylverfahren durchlaufen müssen. Die meisten Abgeschobenen waren im ersten Halbjahr Staatsangehörige Georgiens, gefolgt von Nordmazedonien und Afghanistan. Der Großteil der Abschiebungen findet mit dem Flugzeug statt.

Am 30. Juni waren insgesamt 279.098 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig - nur einem Bruchteil von ihnen droht aber potenziell eine Abschiebung. Denn 224.768 dieser Menschen haben eine sogenannte Duldung, wie aus der Auskunft der Regierung an die Linksfraktion hervorgeht. Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden. Das kann etwa daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Nicht alle Ausreisepflichtigen sind abgelehnte Asylbewerber. Jemand kann zum Beispiel auch ausreisepflichtig werden, weil sein Visum abläuft. Zum Stichtag Ende Juni gab es in Deutschland 13.784 abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung.

Woran scheitern Abschiebungen?

Dafür gibt es viele Gründe, und nicht auf alle davon haben Politik und Behörden in Deutschland unmittelbaren Einfluss. So können Reise- oder Ausweisdokumente fehlen. Häufig hapert es auch an Kooperationsbereitschaft in den Zielländern, wo eine allzu bereitwillige Zusammenarbeit in diesem Bereich nicht unbedingt populär wäre. Um das zu verbessern, bemüht sich die Bundesregierung um Migrationsabkommen mit Herkunftsländern, die dabei auch Möglichkeiten zur legalen Einwanderung ihrer Bürger erhalten sollen.

Abschiebungen seien laut Experten jedoch nicht die Lösung. Es bedarf einer Gesamtstrategie, die zu weniger irregulärer Migration nach Deutschland führe.

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/bos/news.de/dpa

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