Wenige Tage vor seinem Urlaub stellt sich Kanzler Scholz am Freitag den Fragen der Hauptstadtpresse. Koalitionsquerelen, AfD-Umfragehoch, Ukraine-Krieg - all das dürfte Thema sein. Wahrscheinlich auch ein Vorstoß seines Parteivorsitzenden, der für Furore gesorgt hat.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat den Vorstoß seines Parteivorsitzenden Lars Klingbeil für eine Abschaffung des Ehegattensplittings relativiert. Das Ehegattensplitting sei Gesetzeslage in Deutschland, aber es gebe "natürlich immer mal wieder Diskussionen, ob es nicht unverhältnismäßig ist, gerade bei denjenigen, die ein paar Hunderttausend Euro im Jahr verdienen", sagte Scholz bei einem Bürgerdialog im bayerischen Füssen.
Scholz stellt klar: Ehegattensplitting bei "Normalverdienern" bleibt
Danach pfiff Scholz seinen Parteichef Klingbeil zurück und stellte klar:"Aber für die Normalverdiener hat niemand vor, eine Verschlechterung vorzuschlagen, was jetzt die steuerliche Belastung betrifft. Das glaube ich, ist zur Einordnung der Diskussion immer ganz wichtig."
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Klingbeil wollte "antiquiertes" Steuermodell Ehegattensplitting ganz abschaffen
Der SPD-Vorsitzende Klingbeil hatte in einem Interview statt der von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) geplanten Einsparungen beim Elterngeld die generelle Abschaffung des Ehegattensplittings für neue Ehen vorgeschlagen - unabhängig von der Höhe des Einkommens. "Wir schaffen endlich das Ehegattensplitting ab. Damit würden wir dem antiquierten Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt, ein Ende setzen. Und der Staat würde Geld sparen", sagte Klingbeil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die Grünen hatten sich offen dafür gezeigt, die FDP lehnte den Vorstoß prompt ab.
So funktioniert das Ehegattensplitting
Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen eines Paares halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Das nützt vor allem Paaren, bei denen einer viel und der andere wenig verdient. Das Ehegattensplitting wurde 1958 erst auf Veranlassung des Bundesverfassungsgerichts ins Einkommensteuergesetz geschrieben.
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rut/news.de/dpa
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