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Lauterbachs Klinikreform: Finanzierung, Qualität und Co.! Diese Regelungen kommen auf Patienten zu

Karl Lauterbach will das Kliniksystem revolutionieren. Am 10. Juli einigte sich der Bundesgesundheitsminister mit Bund und Ländern auf Eckpunkte. Diese wirken sich auch auf die Behandlung aus. Diese Punkte sind geplant.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach einigte sich mit Bund und Ländern auf wichtige Eckpunkte bei der geplanten Krankenhausreform. (Foto) Suche
Gesundheitsminister Karl Lauterbach einigte sich mit Bund und Ländern auf wichtige Eckpunkte bei der geplanten Krankenhausreform. Bild: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen

Über die geplante Krankenhausreform wurde wochenlang diskutiert. Bund und Länder haben sich am Montag, 10. Juli, auf Grundzüge für eine Neuaufstellung der Kliniken in Deutschland verständigt. Man habe sich auf sehr detaillierte Eckpunkte einigen können, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach gemeinsamen Beratungen am Montag in Berlin.

Krankenhausreform: Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte

Wichtige Ziele der Reform seien vor allem die "Gewährleistung von Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge), Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie Entbürokratisierung." Das geht aus dem Eckpunktepapier hervor. Eine Neuerung umfasst die Finanzierung. Anders als bislang soll die Fallpauschale abgeschafft werden. Bislang werden Kliniken pro Fall bezahlt. Mit dem neuen Gesetz sollen dann Krankenhäuser Geld bekommen, wenn sie im Notfall Patienten behandeln. "Das nimmt den ökonomischen Druck", sagte Karl Lauterbach. Gleichzeitig bietet die Reform somit eine "Existenzgarantie" und Kliniken müssen nicht mehr so viele Leistungen wie möglich anbieten.Lauterbach sagte, der Zeitplan stehe, dass die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Die konkrete Umsetzung in den Budgets der Kliniken soll erst in den Jahren danach schrittweise wirksam werden.

Karl Lauterbach plant Krankenhausreform: Das bedeuten die geplanten Regelungen für Patienten

Für Patienten und Patientinnen stehen einige Änderungen bevor. Die Regelungen sehen vor, dass es keine Behandlungen mehr aus rein finanziellen Gründen geben wird. Oftmals hatten Patienten Angst, ob diese Therapie wirklich medizinisch notwendig sei. 

Außerdem steht die Qualität nun im Vordergrund. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen künftig genauer definierte Leistungsgruppen sein - also zum Beispiel "Kardiologie" statt grober Bezeichnungen wie "innere Medizin". Dafür müssen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen erfüllt sein. Das führt zu einer Konzentration vor allem komplexerer Behandlungen wie bei Krebs auf spezialisierte Krankenhäuser. Die kleinen Kliniken könnten sich dabei auf das konzentrieren, was sie besonders gut könnten, nämlich einfache Fälle zu versorgen, erläuterte Lauterbach.

Lauterbach plant auch ein "Transparenzgesetz" und will Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken als Information für Patientinnen und Patienten veröffentlichen. Dies will der Bund zum 1. Januar 2024 umsetzen. Transparent gemacht werden soll dafür die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Kliniken und eine Einteilung des Netzes in "Level" - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Eine stärker steuernde Funktion dieser Level direkt in der Reform hatten die Länder bereits zuvor abgelehnt.

Lauterbach redet Klartext: Reform führt nicht zum Klinik-Aus in Deutschland

Länder fordern eine vorgeschaltete Extra-Finanzspritze des Bundes angesichts akuter Finanznöte vieler Kliniken. Lauterbach sagte auch mit Blick auf die Haushaltslage, das werde geprüft, fügte aber gleich hinzu: "Ich kann da keine Hoffnungen machen." Bis die Reform wirke, würden leider noch Kliniken in die Insolvenz gehen - das liege aber daran, dass die Reform nicht schon früher gemacht worden sei. Das bedeutet aber nicht, dass vielen Kliniken das Aus droht. Das erklärte zuletzt Karl Lauterbach.

Hat die Finanzierung Auswirkungen auf Beitragszahler?

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bemängelte, die Finanzwirkung der Eckpunkte bleibe unklar. "Der Bund hat keine konkreten finanziellen Zusagen gemacht und die Länder verpflichten sich weiterhin nicht, die Investitionskosten zu finanzieren. Dies darf nicht zu Lasten der Beitragszahlenden gehen", sagte Stefanie Stoff-Ahnis aus dem Verbandsvorstand.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund lobte die Einigung grundsätzlich. Es brauche aber weitere Schritte, um die Strukturreform in der stationären Versorgung voranzubringen. "Wichtig ist auch, die Belange der Beschäftigten zu berücksichtigen", sagte Vorstandsmitglied Anja Piel der Deutschen Presse-Agentur. Nur wenn es gelinge, mehr Fachkräfte zum Bleiben zu gewinnen, werde eine qualitätsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten möglich.

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/rad/news.de/dpa

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