Die Ampel-Koalition einigte sich beim Heizungsgesetz und überarbeitete wesentliche Punkte. Welche Kosten kommen auf Haushalte zu? Gibt es Förderungen oder müssen Eigentümer und Mieter mit hohen Summen rechnen? Das ist geplant.
Die Ampel-Koalition hat im geplanten Gebäudeenergiegesetz wichtige Punkte überarbeitet. Am Mittwoch (28. Juni) soll es ausgearbeitet werden. Die Regierung hofft, das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause am 7. Juli im Bundestag zu verabschieden. Das sogenannte Heizungsgesetz soll neben Eckpunkten zum Heizungsaustausch auch Regelungen enthalten, mit welchen Förderungen die Menschen rechnen können.
Heizungsgesetz: Welche Voraussetzungen und Regelungen gelten beim Gebäudeenergiegesetz?
Der bereits vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass vom 1. Januar 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Damit soll die Wärmewende vorangebracht werden - als Beitrag, die Klimaziele zu erreichen. Geplant ist den Heizungsaustausch an die Wärmeplanung der Kommunen zu koppeln. Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer bestehender Häuser nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungsvariante zu wählen - also ob sie die Möglichkeit haben, sich an ein Fern- oder Nahwärmenetz anschließen zu lassen oder andernfalls etwa eine Wärmepumpe einbauen.
Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. In Neubaugebieten sollen die Regelungen des Heizungsgesetzes ab Januar 2024 gelten. Es soll also nur eine Heizung mit einem Anteil von 65 Prozent Ökostrom eingebaut werden dürfen. In vielen Fällen dürften sich Bauherren hier für eine Wärmepumpe entscheiden. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen. Außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen.
Das Bundeswirtschaftsministerium schreibt dazu: "Damit der Umstieg auf Erneuerbare Energien gelingt, sieht der Gesetzentwurf Übergangsfristen, Übergangslösungen und Härtefallregelungen vor. Auch gibt es verschiedene technologische Möglichkeiten, mit denen die Vorgaben des Gesetzes eingehalten werden können, sogenannte Erfüllungsoptionen."
Heizungsgesetz: Bundeswirtschaftsministerium plant Förderungen
Das neue Gesetz sieht auch Förderungen vor. "Im Rahmen der bewährten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der Umstieg aufs Erneuerbare Heizen begleitet und die Bürgerinnen und Bürger unterstützt", schreibt das Bundeswirtschaftsministerium. Es soll Zuschüsse in Form von Boni, Krediten und steuerlichen Förderungen geben. In der überarbeiteten Version heißt es, dass der Heizungsaustausch mit 30 Prozent unterstützt wird. Sollten Hauseigentümer vor 2028 umsteigen, erhalten sie den "Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent, schreibt die "Bild"-Zeitung.
Welche Förderungen kommen für Hauseigentümer?
Für Hauseigentümer, deren Einkommen jährlich unter 40.000 Euro liegt gibt es einen Bonus von weiteren 30 Prozent. Dieser gilt bis zum Jahr 2028. Ab 2028 soll dieser Bonus um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre sinken. Insgesamt aber ist eine Förderung von maximal 70 Prozent geplant. Die Fördersumme ist aber begrenzt. Sie darf nicht höher als 70 Prozent ausfallen. Hausbesitzer müssen mindestens 30 Prozent selber zahlen.
Wie hoch fallen die Kosten für Mieter aus?
Die Regierung einigte sich über eine weitere Modernisierungsumlage. Darüber dürfen Vermieter bislang maximal 8 Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf ihre Mieter umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren. Laut den Plänen soll bei einem Heizungsaustausch die Miete aber bis zehn Prozent angehoben werden können.
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bos/bua/news.de/dpa
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