Donald Trump konnte nicht an sich halten, dafür könnte ihm jetzt die nächste Anklage drohen. E. Jean Carroll geht erneut gerichtlich gegen den Ex-US-Präsidenten vor. Der hatte sie nach seiner Missbrauchs-Verurteilung böse beschimpft.
Etwa zwei Wochen nachdem Donald Trump wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung zu einer Millionenentschädigung verurteilt wurde, geht die US-Autorin E. Jean Carroll erneut gerichtlich gegen den ehemaligen US-Präsidenten vor. Medienberichten zufolge hat Carroll bei einem Gericht in New York Unterlagen eingereicht, in denen sie Beleidigungen von Trump gegen sie am Tag nach dem Urteil auf dem Sender CNN anprangert. Sie fordert nun eine weitere "sehr substanzielle" Geldsumme.
Donald Trump in New York verurteilt wegen sexuellen Missbrauchs
Am 9. Mai hatte eine Geschworenenjury in New York festgestellt, dass Trump Carroll im Jahr 1996 in einem Nobelkaufhaus in New York angegriffen und sexuell missbraucht hat. Die Jury ordnete auch an, dass Trump (76) insgesamt fünf Millionen Dollar (rund 4,56 Millionen Euro) als Entschädigung an die heute 79-jährige Carroll zahlen muss. Trump hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
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Trump beschimpft Missbrauchsopfer als "Verrückte": Schadenersatzzahlung droht
Laut Berichten leugnete Trump am Tag nach dem Urteil bei CNN erneut Carrolls Darstellung des Vorfalls und bezeichnete sie als "erfundene Geschichte". Er bestritt zudem, Carroll jemals getroffen zu haben, und bezeichnete sie als "Verrückte". In den bei Gericht eingereichten Unterlagen wird laut Berichten argumentiert, dass Trumps Verhalten eine "sehr substanzielle" Schadenersatzzahlung rechtfertige, auch um den Ex-Präsidenten davon abzuhalten, weitere Beleidigungen auszusprechen.
Donald Trump bestreitet alle Missbrauchs-Vorwürfe
Die Schriftstellerin Carroll hatte Trump beschuldigt, sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt zu haben. Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde von der Jury zurückgewiesen. Trump, damals noch nicht politisch tätig, hat alle Vorwürfe stets bestritten. Obwohl die strafrechtliche Verjährung inzwischen eingetreten ist, steht Carroll der zivilrechtliche Weg weiterhin offen.
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rut/news.de/dpa