Aufgrund der Grundsteuer-Reform müssen einige Hausbesitzer ab 2025 wohl mit enorm steigenden Kosten rechnen. Diese Eigentümer sind laut Experten und Berechnungen der Finanzämter betroffen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollen Eigentumsbesitzer ab 2025 in Deutschland eine neu berechnete Grundsteuer zahlen. Dies bedeutete in den vergangenen Wochen viel bürokratischen Ärger, da sie dazu eine komplizierte Erklärung an das Finanzamt schicken mussten. Einige Hausbesitzer müssen durch die Grundsteuerreform nun wohl weiterhin mit extrem steigenden Kosten rechnen.
Kosten-Schock bei neu berechneter Grundsteuer ab 2025 droht diesen Hausbesitzern
"Insbesondere in den großstädtischen Lagen, die sich in den letzten Jahrzehnten rasant entwickelt haben, wird man kräftig draufzahlen müssen", zitiert die "Bild" den Steuerberater Sascha Matussek. "Hier ist das Acht- bis Zehnfache der bisherigen Grundsteuer denkbar." Laut dem Boulevardblatt würde es solch düstere Berechnungen für Wohneigentümer auch durch deutsche Finanzämter geben. Ein Beispiel aus der "Welt" zur Stadt Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) wird zur Verdeutlichung herangezogen. Dort seien laut internen Berechnungen des Finanzamts für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern Kostensteigerungen von im Schnitt 33 Prozent zu erwarten (zum Beispiel bei einem 20 Jahre alten Einfamilienhaus von 550 auf 830 Euro jährliche Steuer). Die Eigentümer dürfen wiederum die Steigerung an Mieter weitergeben. Geschäftsimmobilien könnten hingegen um ein Drittel günstiger werden.
Sascha Matussek rät Hausbesitzern zum Einspruch gegen den sogenannten Grundsteuer-Mess-Bescheid. "Dagegen kann man widersprechen, später beim eigentlichen Grundsteuer-Bescheid ist das kaum noch möglich." Es sei allerdings noch fraglich, ob die neue Grundsteuer ab 2025 wirklich greift. Darüber müsste womöglich noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Was soll mit der Grundsteuer-Reform erreicht werden?
Die Grundsteuer zählt laut dem Bundesfinanzministerium mit rund 15 Milliarden Euro jährlich zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. "Diese Mittel benötigen die Gemeinden, um damit Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen." Weil es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele, erklärte das Bundesverfassungsgericht die grundsteuerliche Bewertung bereits im Jahr 2018 für verfassungswidrig. Dies hängt auch mit der unterschiedlichen Entwicklung von Gebäude- und Grundstückswerten im Westen und Osten zusammen. Daraufhin brachte die Politik eine Reform auf den Weg. Einige Länder machen von dem durch das Gesetz eingeräumte Recht Gebrauch, eigene Regelungen bei der Grundsteuer-Berechnung anzuwenden. Sascha Matussek bezeichnet die verschiedenen Modelle in den Ländern mit unterschiedlichen Steuerbelastungen in der "Bild" als "zutiefst ungerecht".
Das Bundesfinanzministerium schreibt weiter: "Die künftige Höhe der individuellen Grundsteuer kann heute noch nicht benannt werden, da zunächst die Werte der Grundstücke festgestellt werden müssen. Es wird vermutlich noch bis Herbst 2024 dauern, bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer bei einem Großteil der Steuerpflichtigen feststeht."
Die Grundsteuerreform muss allerdings "aufkommensneutral" gestaltet werden. Das heißt: Die Steuerzahler:innen sollen insgesamt nicht mehr oder weniger Geld an den Staat zahlen als bislang. Es wird dadurch wohl zu neuen Lastenverteilungen gekommen. Steuerberater Sascha Matussek ist allerdings skeptisch, was die "Aufkommensneutralität" angeht: "Ob es so kommt, bleibt abzuwarten", sagte er der "Bild".
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