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Gegen Racial Profiling: Müssen Bundespolizisten bald Kontrollquittungen ausstellen?

Bundespolizisten sollen bei der Überprüfung von Personalien an Bahnhöfen und Flughäfen nach den Vorstellungen der Ampel-Koalition künftig auf Verlangen Quittungen ausstellen. Die Gewerkschaft der Polizei warnt vor großem zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Die Bundespolizei soll laut Plänen der Ampel-Koalition bald "Kontrollquittungen" ausstellen. (Foto) Suche
Die Bundespolizei soll laut Plänen der Ampel-Koalition bald "Kontrollquittungen" ausstellen. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul

Um illegale Einreisen zu verhindern, darf die Bundespolizei jede Person ohne konkreten Verdacht kontrollieren. Wer sich von der Bundespolizei anlasslos kontrolliert fühlt, soll dafür von den Beamten künftig eine sogenannte "Kontrollquittung" verlangen können. Zumindest nach Plänen der Ampel-Koalition.

Ampel-Koalition plant Gesetzesänderung! Müssen Bundespolizisten bald "Kontrollquittungen" ausstellen?

Auf diesen Quittungen müsse etwa der Ort, die Zeit und der Grund der Überprüfung der Personalien vermerkt werden. Sie seien ein gutes Mittel, um diskriminierenden Kontrollen vorzubeugen und die Rechtsposition der Betroffenen zu verbessern, sagte Irene Mihalic, die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion. Durch die in dem Entwurf zur Novelle des Bundespolizeigesetzes nun vorgesehenen Passagen zum sogenannten Racial Profiling werde für die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei auch mehr "Rechtssicherheit im Einsatz" geschaffen. Der Entwurf des Bundesinnenministeriums für eine Reform des Bundespolizeigesetzes könnte nach der Einigung nun bald vom Kabinett beschlossen werden.

In der Vereinbarung der Fachleute von FDP, SPDund Grünen heißt es zu Kontrollen mit dem Ziel der Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreisen, jede Person könne kurzzeitig angehalten und befragt werden. Eine Auswahl der betroffenen Person "anhand gruppenbezogener Merkmale" ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund sei aber unzulässig. Von "Racial Profiling" spricht man, wenn Menschen allein aufgrund ihres physischen Erscheinungsbildes oder ethnischer Merkmale von der Polizei kontrolliert werden.

"Racial Profiling ist verboten!" 

Die Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), hatte im Februar gesagt, sie halte die in Bremen an einigen Orten bereits geltende Vorschrift zu Kontrollquittungen für sinnvoll. Sie sagte damals: "Racial Profiling ist verboten, das gibt unser Grundgesetz vor: Jeder Mensch ist gleich zu behandeln." Aus Studien und Berichten von Betroffenen sei aber bekannt, "dass viele Menschen trotzdem Racial Profiling erfahren".

Darüber, dass eine Reform des Bundespolizeigesetzes dringend notwendig ist, herrscht nicht nur zwischen SPD, Grünen und FDP Einigkeit. Auch die Union hält dies für lange überfällig. Das geltende Gesetz stammt in großen Teilen noch aus dem Jahr 1994, einer Zeit, in der es weder Chat-Gruppen noch Social Media gab. Auch die Vorgängerregierung hatte schon versucht, eine Novelle zu verabschieden. Sie war im Juni 2021 am Widerstand des Bundesrates gescheitert.

Mit der Einigung der Koalitionäre sei man "einen entscheidenden Schritt weitergekommen", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) der "Welt". Die Bundespolizei brauche "zeitgemäße rechtsstaatliche Befugnisse, die den heutigen Gefahrenlagen entsprechen".

"Manifestierter Generalverdacht gegen Bundespolizisten!" Gewerkschaft entsetzt über Gesetzesänderung

Der nun gefundene Kompromiss erlaube es der Bundespolizei, ihre Aufgaben weiterhin im vollen Umfang wahrzunehmen, sagte Andreas Roßkopf von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Die Kontrollquittung halte er aber für überflüssig, da "Racial Profiling" ohnehin verboten sei. Das Ausstellen der Quittung bedeute einen "ganz erheblichen Verwaltungsaufwand", sagte Roßkopf, der in der GdP den Bezirk Bundespolizei-Zoll als Vorsitzender verantwortet. Da jede Quittung zudem im System der Polizei vermerkt werden müsse, sehe er hier auch Datenschutzprobleme zulasten der Kontrollierten.

Anders die Bundespolizeigewerkschaft (DPolG): "Ein Präventivgesetz, welches Gefahren für die in Deutschland lebenden Menschen abwehren soll, verkommt zu einem gesetzlich manifestierten Generalverdacht gegen diejenigen, die uns alle schützen sollen. Also unsere Bundespolizisten", sagt DPoIG-Vorsitzender Heiko Teggatz gegenüber der "Bild". "Hier zeigt die Ampelregierung in einer der größten Migrationskrisen, was sie tatsächlich für die Innere Sicherheit übrig hat: Null Komma Nichts." Teggatz erteilt dem "Racial Profiling"-Vorwurf eine klare Abfuhr. "Dieser Vorwurf des Racial Profiling ist schon deshalb absurd, weil die Bundespolizei ihre Kontrollen an der Grenze nach aktuellen Lagebildern durchführt und nicht wahllos aufgrund der Hautfarbe. Und die grauhaarige Oma aus Schweden passt nun mal nicht in das aktuelle Lagebild", sagt er weiter. "Will man jetzt ernsthaft Polizisten unter Verdacht stellen, die an der Grenze offensichtlich gerade eingereiste junge Männer aus Nordafrika kontrollieren wollen? Es ist ihre gesetzliche Aufgabe, die Aufenthaltsberechtigung in Deutschland zu kontrollieren! Das nennt sich nämlich Grenzschutz."

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Brand kritisierte die Verpflichtung zum Ausstellen einer Kontrollquittung als "typisch linken Generalverdacht gegen diejenigen, die unsere Freiheit und Sicherheit schützen". Er sagte: "Wer wie Frau Faeser politisch die Polizei immer wieder unter Verdacht stellt, darf sich nicht wundern, wenn die Polizei in der Praxis verunsichert und damit vorsichtiger wird, im Ergebnis weniger kontrolliert und eventuell auch kritische Kontrollen unterlässt, weil man sich dem Verdacht von der Spitze des Ministeriums nicht aussetzen will."

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/rad/news.de/dpa

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