Im Deutschen Bundestag könnte künftig "weniger ist mehr" gelten. Nachdem in den vergangenen Jahren Überhang- und Ausgleichsmandate den Bundestag immer weiter vergrößert hatten, soll er bald schrumpfen.
Die Ampel-Koalition wünscht sich eine Reform des Wahlrechts. Deshalb stelltenSPD, FDP und Grüne am Montag einen neuenGesetzentwurf vor, der am Dienstag beschlossen werden soll. Was genau soll sich ändern?
Entwurf zur Wahlrechtsreform: Ampel-Regierung will Deutschen Bundestag schrumpfen
Die Ampel-Regierung möchte back to basic - das macht sie jetzt mit dem 16-seitigen "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes", der "Bild" vorliegt, deutlich. Anstatt der derzeit 736 Abgeordneten sollen künftig nun noch 598 (Regelgröße) im Deutschen Bundestag sitzen. Alle Fraktionen sollen sich verkleinern, da das Parlament "heute um ein knappes Viertel größer als das vom Gesetzgeber definierte Normal" sei, heißt es in dem Entwurf.
Wahlrechtsreform: Überhang- und Ausgleichsmandate sollen wegfallen
Überhang- und Ausgleichsmandate hatten in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass sich der Bundestag immer wieder ausdehnte. Der Grund: Erhielt eine Partei bei der Bundestagswahl durch die Erststimme mehr Mandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustand, durfte sie die zusätzlichen Mandate behalten. Zum Ausgleich erhielten die anderen Parteien entsprechend ebenfalls weitere Mandate.
Geht es nach der Ampel-Regierung, soll dieses Vorgehen bald Schnee von gestern sein. Überhang- und Ausgleichsmandate sollen abgeschafft werden. Das würde dazu führen, dass künftig Abgeordnete trotz direkter Wahl keinen Sitz im Bundestag erhalten und würde vor allem die CDU und CSU treffen, die bislang am meisten durch die Überhangmandate profitierten.
Neuerungen im Deutschen Bundestag geplant: Erst- und Zweitstimmen neu bezeichnet
Um Überhangmandate und die damit einhergehenden Ausgleichsmandate zu vermeiden, soll in Zukunft nur noch die Zweitstimme über die Mandatsvergabe entscheiden. Diese soll deshalb auch in "Hauptstimme" umbenannt werden. Auf Erststimmen will man aber nicht verzichten. Sie sollen jedoch in "Wahlkreisstimmen" umgetauft werden.
Laut "Bild" liege der Gesetzesentwurf Unions-Fraktionschef Friedrich Merz aus Transparenzgründen bereits seit Sonntag vor. Die Union verhinderte wirksame Wahlrechtsreform bisher erfolgreich - das will die Bundesregierung aber offenbar nicht länger dulden. FDP-Obmann in der Reformkommission Konstantin Kuhle habe am Sonntag betont: "Die Zeit der Ausreden für eine echte Wahlrechtsreform muss vorbei sein. Der Deutsche Bundestag muss kleiner werden."
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Union kritisiert geplante Wahlrechtsreform: "Axt an unser personalisiertes Verhältniswahlrecht"
Die Union kritisiert den Entwurf der Ampel-Koalition scharf. Gegenüber dem Medienhaus "Table.Media" sagte Ansgar Heveling, Obmann der Union in der Kommission zur Reform des Wahlrechts, die Ampel lege "die Axt an unser personalisiertes Verhältniswahlrecht". Die Koalition baue auf "verfassungsrechtlichem Sand" und dürfe sich nicht wundern, sollte das Verfassungsgericht eingeschaltet werden.
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rad/rut/news.de