Die Zahl der illegalen Migranten in Deutschland soll laut dem neuen Jahresbericht der Bundespolizei drastisch gestiegen sein. Wie die Regierung das Problem bekämpft und warum Abschiebungen häufig nicht möglich sind, lesen Sie hier.
Wie viele Menschen reisen illegal nach Deutschland ein? Eine Antwort auf diese Frage gibt es im offiziellen Jahresbericht der Bundespolizei. Dieser wird am Freitag von Innenministerin Nancy Faeser (52, SPD) vorgestellt. Der "Bild" lag der Bericht vor Veröffentlichung bereits exklusiv vor.
Illegale Migration in Deutschland steigt laut Jahresbericht der Bundespolizei an
Laut dem Bericht der Bundespolizei seien im Jahr 2021 insgesamt 57.637 unerlaubte Einreisen nach Deutschland registriert worden, schreibt das Boulevardblatt. Dies sei ein "Anstieg zum Vorjahr um 63 Prozent" sowie der "Höchststand seit 2017". Rund 11.500 Personen (hauptsächlich Afghanen, Iraker, Syrer), die bereits in Griechenland als Schutzberechtigte anerkannt worden sind, hätten zudem in Deutschland einen erneuten Asylantrag gestellt. Es seien weiterhin 11.228 unerlaubte Einreisen über Belarus festgestellt worden, darunter "zwei Schleusungen mit Todesfolge". Von 33.623 geplanten Abschiebungen seien 15.074 gelungen.
Das unternimmt das Innenministerium gegen illegale Migration
Auf der Homepage des Innenministeriums heißt es: "Unerlaubte Einreise und illegaler Aufenthalt werden bekämpft." Dafür wurde 2006 ein Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum (GASIM) eingerichtet, in dem Erkenntnisse verschiedener Behörden (darunter das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Bundesnachrichtendienst) zusammengetragen und ausgewertet werden. "Darüber hinaus sind die Einbindung der zuständigen nationalen Behörden und die Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit für den Erfolg von hoher Bedeutung", heißt es weiter. Das bedeutet: Kooperieren andere Länder nicht mit Deutschland, ist eine Abschiebung in vielen Fällen gar nicht möglich.
Außerdem gilt in Deutschland das Grundrecht auf Asyl. Politisch Verfolgte können einen Asylantrag stellen. Es dürfen zudem Personen nicht abgeschoben werden, wenn eine "erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" im Rückführungsland droht.
Pro Asyl kritisiert EU-Verfahren
Viele Personen, die aus Griechenland gekommen sind und in Deutschland erneut einen Asylantrag stellten, sind laut Pro Asyl auch vor "katastrophalen Zuständen" in dem südeuropäischen Mittelmeerstaat geflohen. Zudem gibt es unter anderem von Menschenrechtsorganisationen seit längerem Kritik am Asylverfahren der EU. Laut der Dublin-III-Verordnung ist derjenige EU-Staat für einen Flüchtling verantwortlich, den dieser zuerst betreten hat. Dies führt dazu, dass die Staaten an den EU-Außengrenzen überdurchschnittlich belastet sind.
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