Raumtemperatur, Heizungen, Warmwasser und Beleuchtung: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck legt weitere Energiesparmaßnahmen auf den Tisch. Und ruft ein Gas-Sparziel für den Winter aus.
Deutschland bereitet sich auf den Ernstfall vor. Mit konkreten Energiesparmaßnahmen soll ein Gas-Notstand im Winter abgewehrt werden. Wirtschaftsminister Robert Habeck will Verbraucher, Industrie und den öffentlichen Dienst mit zwei neuen Verordnungen zum Energiesparen verpflichten. Entwürfe wurden bereits in der vergangenen Woche an Kabinettskollegen verschickt.
Robert Habeck: Mit DIESEM Energiesparplan will der Wirtschaftsminister eine drohende Gas-Notlage abwehren
Der Grünen-Politiker will mit den neuen Maßnahmen das freiwillige EU-Energiesparziel von 15 Prozent weniger Gas von Anfang August bis Ende März - verglichen mit dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre - noch übertreffen. "Nach dem derzeitigen Stand muss Deutschland etwa 20 Prozent Gaseinsparung erreichen, um eine Gasmangellage abzuwenden", heißt es in einem Papier seines Hauses. Fünf bis acht Prozent seien schon geschafft, heißt es. Ohne zusätzliche freiwillige Anstrengungen wird es aber nicht gehen, heißt es aus dem Ministerium. Man rechnet vor: Eine Absenkung der Raumtemperatur in Wohngebäuden und Arbeitsstätten um durchschnittlich zwei Grad könne den deutschen Gasverbrauch um etwa drei Prozent mindern.
Energiesparmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden,Privathaushalten und Gewerbe
Eine Reihe von Maßnahmen sollen zum 1. September in Kraft treten und den Energieverbrauch kurzfristig im nächsten halben Jahr, also bis Februar, drücken. Die entsprechende Verordnung muss vom Kabinett beschlossen werden, Bundestag und Bundesrat müssen nicht zustimmen.
Nur noch 12 Grad in Arbeitsräumen möglich! So will Habeck Gas einsparen
Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden - außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe. Zudem sollen öffentliche Gebäude nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad.
Außerdem sollen Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden nur noch auf bestimmte Höchstwerte geheizt werden. Für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit seien dann höchstens 19 Grad möglich, für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen sowie für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit sind dann 18 Grad vorgeschrieben. Für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen nur noch 16 Grad und für körperlich schwere Tätigkeit sogar nur 12 Grad.Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen soll die neue Regelung jedoch nicht gelten.
Boiler und Durchlauferhitzer sollen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden - es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben. Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen soll ausgeschaltet werden.
Keine Mindesttemperatur! Maßnahmen in Privathaushalten und Gewerbe
Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, sollen vorübergehend ausgesetzt werden.Dennoch sind Mieter verpflichtet, angemessen zu heizen, um langfristige Schäden wie Schimmel oder eingefrorene Rohre in der Wohnung zu verhindern. Private Pools, ob drinnen oder draußen, sollen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden dürfen. Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude sollen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig informieren müssen - über den voraussichtlichen Energieverbrauch, dessen Kosten und mögliche Einsparmöglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren. Beleuchtete Werbeanlagen sollen von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ausgeschaltet werden.
Das zweite Maßnahmenbündel zielt auf Einsparungen für die kommenden beiden Jahre ab und soll am 1. Oktober in Kraft treten - falls Kabinett und Bundesrat zustimmen. Es betrifft öffentliche, private und Firmengebäude.
Heizungsprüfung und Co.! Unternehmen zu Energiesparmaßnahmen verpflichtet
Demnach sollen jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen zur Pflicht werden. Dabei sollen die Anlagen zum Beispiel auf niedrigere Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht eingestellt werden. Auch der sogenannte hydraulische Abgleich kann Heizungen effizienter machen, indem das Wasser optimal verteilt wird. Er soll verpflichtend werden für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas, falls er bislang nicht gemacht wurde. Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung sollen ausgetauscht werden müssen, weil sie laut Ministerium Energiefresser sind. Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr sollen mit der zweiten Verordnung zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet werden.
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bua/rad/news.de/dpa
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