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Neue Regeln für Quarantäne und Isolation: Bund und Länder einig: DAS gilt künftig, wenn der Coronatest positiv ist

Wer sich mit dem Coronavirus angesteckt hat, muss künftig nicht mehr in endlose Knallhart-Quarantäne: Den ab dem 1. Mai geltenden Regeln zufolge ändern sich die Richtlinien, wie Bundesminister Karl Lauterbach mitteilte.

Für positiv auf das Coronavirus Getestete gelten künftig weniger strenge Quarantäne- und Isolationsregeln. (Foto) Suche
Für positiv auf das Coronavirus Getestete gelten künftig weniger strenge Quarantäne- und Isolationsregeln. Bild: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Die eigenen vier Wände nicht mehr verlassen, sich von Mitmenschen maximal abschirmen und zehn Tage lang in Quarantäne ausharren und ein negatives Testergebnis nach frühestens sieben Tagen abwarten, bevor die Freiheit ruft - das waren die bislang gültigen Regeln für all jene, deren Corona-Test positiv ausfiel. Bald gehören diese Quarantäneregeln jedoch der Vergangenheit an, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nun ankündigte.

Quarantäne-Dauer halbiert: Ab 1. Mai keine strenge Isolation mehr für coronapositiv Getestete

Für Menschen mit einer Corona-Infektionsollab 1. Mai nur noch eine "dringende Empfehlung" für eine fünf Tage lange Isolation gelten. Auf entsprechende neue Regeln verständigten sich am 4. April die Gesundheitsminister von Bund und Ländern, wie Bundesminister Karl Lauterbach mitteilte.

Corona-Infizierte und Kontaktpersonen brauchen ab 1. Mai in der Regel nur noch freiwillig und für kürzere Zeit in Isolierung oder Quarantäne. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am 4. April, wie Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) mitteilte. Infizierten wird demnach künftig nur noch "dringend empfohlen", sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden. Eine Anordnung des Gesundheitsamts, die es schon jetzt häufig nicht mehr gibt, fällt künftig weg.

Lauterbach sagte, die bestehende Regelung habe funktioniert, sei aber dauerhaft so nicht notwendig. Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorab beendet werden. Hintergrund der Lockerungen ist die aktuelle Omikron-Welle mit vielen, aber meist eher leichter verlaufenden Infektionen. Damit sollen nun auch massenhafte Personalausfälle bei hohen Infektionszahlen vermieden werden. Die Änderungen gehen auf einen Vorschlag des Bundesministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) zurück, der nun als Empfehlung an die Länder gehen soll.

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Quarantäne-Anordnung vom Gesundheitsamt entfällt: Künftig mehr Selbstbestimmung bei Positiv-Testung

Kontakte zu anderen Personen sollten von coronapositiv Getesteten gemieden werden, eine explizite Anordnung vom Gesundheitsamt soll jedoch nicht mehr vorgesehen sein. Konkret sollen sich Infizierte demnach der "dringenden Empfehlung" zufolge für fünf Tage selbstständig isolieren und dann - beginnend nach fünf Tagen - Schnelltests machen, bis sie negativ sind. Für Kontaktpersonen von Infizierten gilt die "dringende Empfehlung", selbstständig Kontakte zu reduzieren - vor allem mit Menschen, die Risikogruppen für schwere Corona-Verläufe angehören. Sie sollten zudem täglich Selbsttests machen.

Ausnahme: Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeheimen sowie bei ambulanten Pflegediensten sollen im Fall einer Infektion die Gesundheitsämter weiter Tätigkeitsverbote anordnen. Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind laut Konzept eine deutliche Besserung der Krankheitssymptome sowie ein negatives Ergebnis per Schnell- oder PCR-Test frühestens am Tag fünf nach Nachweis der Infektion. Sind solche Beschäftigten Kontaktpersonen von Infizierten, sollen sie sich vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf täglich testen.

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Kontaktpersonen von Infizierten wird demnach ebenfalls "dringend empfohlen", für fünf Tage in Quarantäne zu gehen. Infizierte und Kontaktpersonen sollen sich selbst regelmäßig testen.

Bund und Länder einigen sich auf neue Regeln für Quarantäne und Isolation

Mit den Lockerungen bei den Quarantäneregeln sollen auch massenhafte Personalausfälle bei hohen Infektionszahlen vermieden werden. Sie gehen auf einen Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) zurück. Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen beendet werden. Eine formelle Anordnung des Gesundheitsamtes erfolgt häufig jetzt schon nicht mehr.

Mehr Eigenverantwortung für Corona-Deutschland: Infektionslage bleibt weiter angespannt

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte, es gehe um den nächsten Schritt Richtung Eigenverantwortung. "Ich appelliere an die Menschen, sich diese Verantwortung bewusst zu machen", fügte er hinzu. Klar sei zudem, dass noch wichtige Fragen geklärt werden müssten - etwa was Verdienstausfälle oder Krankschreibungen angehe. Hier müsse der Bund rasch einen vernünftigen Vorschlag liefern.

Lauterbach machte mit Blick auf die Pandemie-Entwicklung deutlich, dass die Lage nach wie vor angespannt sei und man "nicht entwarnen" könne. Zugleich sei es gut, dass beim Anstieg der Fallzahlen "der Wendepunkt erreicht zu sein scheint". Sie gingen systematisch zurück. Dazu habe auch die jüngste Verlängerung der bestehenden Schutzregeln bis zum 2. April beigetragen. Dies war als Übergangsfrist im geänderten Infektionsschutzgesetz vorgesehen.

Nur zwei Bundesländer ziehen Hotspot-Kurs knallhart durch - Bundesgesundheitsminister besorgt

Lauterbach kritisierte erneut, dass nicht mehr Bundesländer als Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg von der "Hotspot-Regel" im Gesetz Gebrauch machen. Sie ermöglicht weitergehende Schutzvorgaben auch mit mehr Maskenpflichten, wenn das Landesparlament regional eine kritische Lage feststellt. Allgemein sind die meisten staatlichen Schutzvorgaben am Sonntag ausgelaufen. Unabhängig davon können Unternehmen und Einrichtungen nach Hausrecht weiter Vorgaben machen.

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/news.de/dpa

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