Der Groll in den Ländern sitzt noch tief, weil der Bund im Alleingang den Instrumentenkasten zum Eindämmen der Pandemie verkleinerte und es komplizierter wird. In einigen Regionen mischt sich nun sogar Bundesgesundheitsminister Lauterbach ein.
Eigentlich wollte die Bundesregierung den Zoff um die Corona-Regeln mit dem neuen Infektionsschutzgesetz beenden. Demnach sind die meisten Maßnahmen seit dem 20. März 2022 passé. Doch angesichts hoher Infektionszahlen verlängern erste Bundesländer die Schutzauflagen. Zoff im Bundeskabinett vorprogrammiert.
Corona-Maßnahmen fallen mit neuem Infektionsschutzgesetz: Hotspot-Regelung erlaubt harte Beschränkungen
Die Ampel-Koalition hatte unter offenem Protest der Länder am Sonntag die neue Rechtsgrundlage in Kraft gesetzt. Zunächst können alle Länder noch eine Übergangsfrist bis längstens zum 2. April nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Grundsätzlich sind ihnen dann nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben im Alltag etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken möglich. Für regionale "Hotspots" kann es aber weitergehende Beschränkungen geben, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt.
In Mecklenburg-Vorpommern sollen alle sechs Landkreise und die Städte Rostock und Schwerin als Hotspots eingestuft werden, wie Ministerin Drese sagte. In allen Regionen sei eine "epidemische Ausbreitung" der Corona-Erkrankungen zu sehen. Der Landtag muss die Pläne zuvor absegnen. Auch der Stadtstaat Hamburg will die Hotspot-Regel nutzen. Dafür muss die Bürgerschaft zuerst die "Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" feststellen, wie es vom Senat hieß.
In Baden-Württemberg sollen dagegen ab 3. April die meisten Maßnahmen wegfallen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sieht durch das neue Infektionsschutzgesetz keine Grundlage mehr für eine landesweite Verlängerung etwa der Maskenpflicht. Auch regionale Auflagen für Hotspots stünden zunächst nicht an. "Im Moment sind wir von einer Überlastung der Krankenhäuser und Intensivstationen noch weit entfernt", sagte der Grünen-Politiker. Er schloss aber nicht aus, zu regionalen Auflagen zu greifen, wenn die Pandemie sich zuspitze.
Sachsen bald komplett "Hotspot"? Karl Lauterbach lobt Corona-Plan von Michael Kretschmer
Sachsen Ministerpräsident Michael Kretschmer will nun den ganzen Freistatt zum Corona-Hotspot erklären und somit 2G- und 3G-Regelungen verlängern. Doch ist das überhaupt möglich? Mit diesen Plänen stellt sich der CDU-Politiker gegen seine eigene Fraktion im Landtag. Während es von CDU, SPD und Grünen heftige Kritik für diese Pläne hagelt, mischt sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in die Landespolitik ein und lobt den sächsischen Ministerpräsidenten. "Ob das hilfreich ist, wenn Karl Lauterbach Anweisungen aus Berlin erteilt, kann man ruhig bezweifeln", zitiert die "Bild"-Zeitung aus Kretschmers Umfeld.
Bundesgesundheitsminister sorgt für Ampel-Zoff! Buschmann widerspricht Lauterbach
Doch damit nicht genug: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann sind sich nicht einig, ob man ein ganzes Land zum Hotspot erklären könnte. "Man kann eine Stadt, einen Kreis oder mehrere Kreise als Hotspot benennen", sagte Buschmann in den "Westfälischen Nachrichten". Theoretisch könne man auf diese Weise auch ein ganzes Bundesland zur Hotspot-Region erklären. Dann müssten aber auch flächendeckend die Voraussetzungen vorliegen. Eine Landesregierung könne nicht sagen: "Nur weil es in einem Zipfel des Landes eine schwierige Lage gibt, erkläre ich gleich alle Kreise zum Hotspot."
Lauterbach (SPD) hatte die Länder ermuntert, von der Regel Gebrauch zu machen. "Es wird nicht so sein, wie es oft dargestellt wird, dass der Landtag für jeden Hotspot zusammenkommt." Man kenne die Hotspots, daher könne der Landtag in einer Sitzung Regeln für alle beschließen.
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bua/fka/news.de/dpa
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